Baden-Württemberg fördert Niederlassung von Hausärzten auf dem Land

Stuttgart – Das Land Baden-Württemberg wird in den kommenden zwei Jahren jeweils zwei Millionen Euro als Starthilfe für künftige Hausärzte im ländlichen Raum zur Verfügung stellen. Das teilte der Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) heute in Stuttgart mit.
Ziel ist es, Ärzte zu motivieren, in der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum tätig zu werden. Dafür seien „in erster Linie gute Rahmenbedingungen notwendig“, sagte Lucha. Mit dem Förderprogramm leiste man bei den Investitionskosten einen wichtigen Beitrag.
Der Minister betonte, es handele sich jedoch nur um einen Baustein von vielen notwendigen. „Hier müssen ärztliche Selbstverwaltung, Bund, Land und Kommunen gemeinsam daran arbeiten“, betonte er.
Konkret erhält ein Hausarzt bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn er sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlässt, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Förderfähig sind Investitionskosten wie der Erwerb oder die Errichtung der Praxis sowie Ausgaben für die Ausstattung. Die Gemeinde muss dazu in einem Planungsbereich liegen, der nach den Kennzahlen der Bedarfsplanung offen beziehungsweise partiell geöffnet ist. Darüber hinaus werden nur Gemeinden des ländlichen Raums im Förderprogramm berücksichtigt.
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