Politik

Baden-Württemberg will höchstrichterliche Klärung zu NO2-Grenzwert

  • Mittwoch, 17. April 2019
/dpa
/dpa

Stuttgart – In der Debatte um Luftverschmutzung in Städten will Baden-Württemberg Rechtsunsicherheiten bei der Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten höchstrichter­lich klären lassen. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums heute in Stuttgart. Entscheiden soll demnach nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Dieselfahrverbote auferlegt und erklärt, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter im Jahresmittel verbindlich sei. In Reutlingen waren es im vergangenen Jahr 53 Mikrogramm.

In der nun veröffentlichten Begründung heißt es, die vorgeschlagenen zusätzlichen Maß­nahmen zur Luftverbesserung seien in ihrer Wirkung zu unsicher. Die Stadt wolle zu Un­recht auf Dieselfahrverbote verzichten, so die Richter. Das Ziel, den Grenzwert schnellst­möglich zu erreichen, dürfe nicht mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung des Bundes relativiert werden (Az.: 10 S1977/18).

Die Große Koalition im Bund hatte in einem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz festge­legt, dass Fahrverbote in der Regel nur dann verhältnismäßig seien, wenn die Belastung über 50 Mikrogramm liegt – weil bei einer geringeren Überschreitung andere Maßnah­men ausreichten, um den Grenzwert schnell einzuhalten. So wollen Union und SPD die Zahl der Fahrverbote möglichst gering halten.

Mit dem jüngsten VGH-Urteil sieht sich Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in seiner Haltung bestätigt, dass das EU-Recht eine unmittelbare Gültigkeit habe: „Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen.“ Der Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, wertete das VGH-Urteil als „Ohrfeige für die Bundes­regierung“.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung