BAföG-Gesetz wird während der Pandemie angepasst

Berlin – Entgelte aus Tätigkeiten zur Pandemiebewältigung, die beispielsweise Medizinstudierende in der nächsten Zeit erhalten, werden künftig nicht auf die Leistungen des Bundesausbildungsförderunggesetzes (BAföG) angerechnet. Dazu werde das Gesetz geändert, gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestern vor der Presse bekannt.
„All jene Studierenden und Auszubildenden, die sich in der aktuellen Krise im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen engagieren, verdienen unsere Anerkennung und Unterstützung“, schreibt Spahn zudem gestern in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Würden diese Tätigkeiten vergütet, so dürften für die BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger keine finanziellen Nachteile entstehen.
Nach geltender Rechtslage wäre dies jedoch der Fall. Die angekündigte Gesetzesänderung begrüßen die Medizinstudierenden deshalb sehr – zumal sich viele von ihnen derzeit freiwillig in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung während der COVID-19-Pandemie engagieren.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hatte zuvor gemeinsam mit dem freien „zusammenschluss von student*innenschaften“, den Studierenden im Marburger Bund und den Studierenden im Hartmannbund einen entsprechenden offenen Brief an das Bundesbildungsministerium versandt und eine entsprechende vorübergehende Regelung gefordert.
„Die Politik setzt jetzt ein wichtiges Zeichen für alle Engagierten und Helfenden“, sagte Sebastian Schramm, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik in der bvmd, nach dem positiven Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Bisher mussten Medizinstudierende oder Studierende in anderen Gesundheitsberufen befürchten, dass Einkünfte über 451,82 EUR im Monat respektive 5.421,81 EUR im Jahr im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) von den Leistungen abgezogen bis hin zum Verlust des BAföG-Anspruches. „Die bisherigen Zusagen müssen nun auch zügig umgesetzt werden“, fordert Schramm.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: