Ärzteschaft

Ruf nach Rechtsanspruch auf Aufwands­entschädigung im Praktischen Jahr

  • Donnerstag, 13. Februar 2020
/dpa
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Berlin – Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) sollten einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Klinik, in der sie arbeiten und lernen, ihnen eine Aufwandsentschädigung zahlt. Das fordern die Bundesvertretung der Medizinstudi­erenden in Deutschland (bvmd) und der Sprecherrat der Medizinstudierenden im Marburger Bund (MB).

„Gerade gegen Ende des Studiums haben viele Medizinstudierende keinen BAföG-An­spruch mehr, da sie etwa durch studienbegleitende Promotionen, Auslandssemester, Ehrenamt, Familie oder Erkrankung häufig über die knapp bemessene Regelstudienzeit hinauskommen“, sagte Joachim Pankert, Projektleitung „faires PJ“ der bvmd. Eine bundes­weit geregelte Mindestaufwandsentschädigung nach BAföG-Höchstsatz sei daher über­fällig.

„Wir wollen nicht neben einem Vollzeit-PJ noch zusätzlich Geld verdienen müssen, um über die Runden zu kommen“, sagte Philipp Schiller, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im MB. Die PJ-Aufwandsentschädigung dürfe nicht länger vom Wohl­­wollen einzelner Kliniken abhängen. „Wir brauchen eine existenzsichernde Geldleis­tung überall dort, wo Medizinstudierende ihr PJ ableisten“, sagte er.

bvmd und MB rufen daher das Bundesministerium für Gesundheit dazu auf, den Reform­-e­ntwurf zur ärztlichen Approbationsordnung entsprechend anzupassen.

„Die Aufwandsentschädigung ist ein entscheidender Faktor für den Ausbildungserfolg des PJ: Nur mit einer ausreichenden finanziellen Absicherung sind die Studierenden zeitlich und mental in der Lage, sich auf den Lernfortschritt und die hochwertige Patienten­ver­sorgung in diesem essenziellen Studienabschnitt zu konzentrieren“, betonte Aurica Ritter, Präsidentin der bvmd.

Auch der Deutsche Ärztetag hat wiederholt eine obligatorische und angemessene PJ-Aufwandsentschädigung gefordert.

hil

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