Ruf nach Rechtsanspruch auf Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr

Berlin – Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) sollten einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Klinik, in der sie arbeiten und lernen, ihnen eine Aufwandsentschädigung zahlt. Das fordern die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und der Sprecherrat der Medizinstudierenden im Marburger Bund (MB).
„Gerade gegen Ende des Studiums haben viele Medizinstudierende keinen BAföG-Anspruch mehr, da sie etwa durch studienbegleitende Promotionen, Auslandssemester, Ehrenamt, Familie oder Erkrankung häufig über die knapp bemessene Regelstudienzeit hinauskommen“, sagte Joachim Pankert, Projektleitung „faires PJ“ der bvmd. Eine bundesweit geregelte Mindestaufwandsentschädigung nach BAföG-Höchstsatz sei daher überfällig.
„Wir wollen nicht neben einem Vollzeit-PJ noch zusätzlich Geld verdienen müssen, um über die Runden zu kommen“, sagte Philipp Schiller, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im MB. Die PJ-Aufwandsentschädigung dürfe nicht länger vom Wohlwollen einzelner Kliniken abhängen. „Wir brauchen eine existenzsichernde Geldleistung überall dort, wo Medizinstudierende ihr PJ ableisten“, sagte er.
bvmd und MB rufen daher das Bundesministerium für Gesundheit dazu auf, den Reform-entwurf zur ärztlichen Approbationsordnung entsprechend anzupassen.
„Die Aufwandsentschädigung ist ein entscheidender Faktor für den Ausbildungserfolg des PJ: Nur mit einer ausreichenden finanziellen Absicherung sind die Studierenden zeitlich und mental in der Lage, sich auf den Lernfortschritt und die hochwertige Patientenversorgung in diesem essenziellen Studienabschnitt zu konzentrieren“, betonte Aurica Ritter, Präsidentin der bvmd.
Auch der Deutsche Ärztetag hat wiederholt eine obligatorische und angemessene PJ-Aufwandsentschädigung gefordert.
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