Vermischtes

Basishygiene und Infektionsschutz in der häuslichen Pflege auch künftig absichern

  • Donnerstag, 24. September 2026
/Illia Lashchuk, stock.adobe.com
/Illia Lashchuk, stock.adobe.com
Dieses Dialog-Fenster öffnen

Berlin – Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Neuregelung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet aus Sicht von fünf Verbänden der Gesundheitswirtschaft die Versorgungssicherheit und den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.

Statt zweckgebundene Leistungen abzuschaffen oder in ein pauschales Entlastungsbudget zu überführen, müsse die Bundesregierung den Zugang zu Hygiene- und Infektionsschutzmitteln dauerhaft absichern, hieß es heute vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Deutschen Apothekerverband (DAV), Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) sowie vom Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC).

Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland seien pflegebedürftig und der überwiegende Teil werde zu Hause versorgt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel ermöglichten dabei grundlegende Hygienestandards und würden helfen, Infektionen wirksam zu vermeiden, so die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung.

Nach dem Referentenentwurf für das PNOG soll der bisherige eigenständige Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel entfallen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würde der bisherige Zugang wegfallen; für Pflegegrade 2 bis 5 sollen die Mittel in allgemeine Budgets integriert werden. Aus Sicht der Verbände droht damit, dass notwendige Hygieneprodukte mit anderen Unterstützungs- und Haushaltsleistungen um begrenzte Mittel konkurrieren.

Eine Schwächung der Infektionsprävention erhöhe aber das Risiko vermeidbarer Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen, Pneumonien und schwerer Krankheitsverläufe. Die Verbände fordern daher den bestehenden Sachleistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beizubehalten, Pflegehilfsmittel zur Infektionsprävention weiterhin klar zweckgebunden abzusichern, Patienten- und Versorgungssicherheit zum Maßstab der Pflegereform zu machen sowie Basishygiene und Infektionsschutz als Bestandteil der kritischen Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegesystem anzuerkennen.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung