Politik

Bayern stellt Kommunen Geld für Förderung kleiner Geburts­hilfestationen bereit

  • Dienstag, 17. September 2019
Hebamme und Baby nach der Geburt
/bevisphoto, stock.adobe.com

München – In Bayern ist die zweite Säule des „Zukunftsprogramms Geburtshilfe“ gestar­tet. Für die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen stehen darin 21,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. „Im Rahmen der zweiten Fördersäule werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländli­chen Raum finanziell unterstützt, die Defizite kleinerer Ge­burtshilfestationen auszuglei­chen“, erläuterte Bayern Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Es sei wichtig, dass alle Mütter in Bayern die geburtshilfliche Betreuung bekämen, die sie brauchten.

Voraussetzung der Förderung ist, dass die Krankenhäuser wegen ihrer vergleichsweise geringen Geburtenzahl zwischen 300 und 800 pro Jahr besondere Schwierigkeiten haben, auskömmlich zu wirtschaften, sich aber mit einer Versorgung von mindestens 50 Prozent der Schwangeren in der jeweiligen Kommune gleichzeitig als Hauptversorger in ihren Re­gionen etabliert haben. Das Land übernimmt dann im Rahmen der zur Verfügung stehen­den Mittel bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits, maximal je­doch eine Million Euro je Haus.

Das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ mit zwei Fördersäulen hatte das bayerische Kabi­nett im Dezember 2017 beschlossen. Die erste Säule, die im September vergangenen Jah­res gestartet ist, legt einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung.

Landkreise und kreisfreie Städte können im Rahmen des Programms für jedes neugebo­re­ne Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten und dieses Geld für geeignete Maß­nahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Dafür stehen pro Jahr bis zu fünf Millionen Euro zur Ver­fügung.

Laut Huml wird dieses Angebot gut angenommen: „Für das Jahr 2018 konnte die Regie­rung von Oberfranken für 51 Kommunen knapp 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln be­willigen. Für das Förderjahr 2019 sind bei der Regierung insgesamt 69 Anträge eingegan­gen, die wegen Kooperationen von kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt 76 Kommunen betrafen. Zusammengenommen konnten bislang rund 3,6 Millionen Euro be­willigt werden“, erläuterte die Ministerin.

Das Land unterstützt außerdem Hebammen, die sich selbstständig machen, mit einer Niederlassungsprämie von 5.000 Euro. Ein 2017 eingerichteter Runder Tisch mit allen von der Hebammenversorgung betroffenen Institutionen und Verbänden soll außerdem bis Ende des Jahres Empfehlungen zur weiteren Verbesserung und Sicherstellung der Hebammenversorgung verabschieden.

hil

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