Politik

Bayern verkürzt Coronaisolation auf nur noch fünf Tage

  • Dienstag, 12. April 2022
/picture alliance, ROBIN UTRECHT
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München – Coronainfizierte müssen in Bayern bereits von morgen an nur noch fünf Tage in Isolation – diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwen­dig. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Das teilte Gesund­heitsminister Klaus Holetschek (CSU) heute mit. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktper­so­nen vollständig.

Bei bestehenden Symptomen müssen Infizierte in Isolation bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung gilt ab Mitter­nacht.

„Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Coronainfektion ist keine Privatsache“, sagte Holetschek. Aber Bayern entwickle seine Coronastrategie weiter und passe sie an die aktuelle Lage an.

„Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil“, sagte er. „Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben.“ Zudem entspreche dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert-Koch-Instituts, das zuletzt sogar eine freiwil­lige Selbstisolation für zulässig gehalten hatte. „Und auch international ist eine fünftägige Isolation eta­bliert.“

Der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Christian Weidner, sagte: „Be­stehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungs­fähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.“

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann laut Hole­tschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorge­legt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30. „So stellen wir den Schutz sicher“, sagte der Minister. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließen­de Testung nicht mehr notwendig.

„Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir emp­fehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzie­ren“, fügte er hinzu.

Auch wenn die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig entfällt, betonte Holetschek: „Natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen empfehlen wir zudem, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.“

Die Gesundheitsminister der Länder und des Bundes hatten sich gestern darauf verständigt, Veränderungen für Isolation und Quarantäne erst auf Grundlage weiterer Beratungen mit dem Robert Koch-Institut und dem Expertenrat der Bundesregierung vorzunehmen. Die Beratungen sollen übernächste Woche abgeschlossen sein.

dpa

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