Sachsen verkürzt Isolationszeit für Coronainfizierte

Dresden – Sachsen verkürzt die Isolationszeit bei einer Coronainfektion. Ab dem kommenden Montag dürfen Infizierte ihre Isolierung nach fünf Tagen beenden, wenn sie 48 Stunden lang keine Symptome hatten. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig. Das teilte das Sozialministerium heute mit.
Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung demnach so lange, bis die Person 48 Stunden lang ohne Beschwerden ist – maximal auf zehn Tage. Infizierte müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Ihnen wird dringend empfohlen, enge Kontaktpersonen selbstständig zu informieren.
Für Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne unabhängig vom Impfstatus vollständig. Insbesondere Haushaltsangehörige werden vom Ministerium jedoch weiterhin aufgefordert, Kontakte so gut wie möglich zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sagte, dass die aktuelle Lage und das sich stark gewandelte Pandemie- und Krankheitsgeschehen eine Verkürzung der Isolationsdauer und die Abschaffung der Quarantäne zuließen.
„Ich appelliere jedoch an alle, sich verantwortungsvoll zu verhalten und trotzdem weiter die Hygieneregeln einzuhalten. Klar ist: Für Coronapositive bleibt die Isolation Pflicht.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: