Bayern will „Recht auf Vergessenwerden“ nach Krebserkrankung durchsetzen

München – Bayern will sich mit dafür einsetzen, dass Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung später nicht mehr bei Versicherungen, Krediten oder Ähnlichem benachteiligt werden dürfen. Das Kabinett beschloss nun, sich einer entsprechenden Bundesratsinitiative anderer Länder anzuschließen.
Damit soll der Bund aufgerufen werden, einen Regelungsvorschlag zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vorzulegen. Zudem will der Freistaat mit einer entsprechenden Klarstellung für seine eigenen Beamten vorangehen. „Es ist einfach nicht fair, wie es aktuell geregelt ist“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Deshalb müsse der Bund handeln.
Konkret soll künftig nach Ablauf bestimmter Fristen keine Verpflichtung zur Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung mehr bestehen – etwa im Versicherungsvertragsrecht, bei Verbraucherkreditverträgen oder in Adoptionsvermittlungsverfahren. Wie lang diese Fristen sein sollen, soll sich unter anderem nach dem Stand der Forschung und dem Rückfallrisiko richten.
Im bayerischen Beamtengesetz will die Staatsregierung noch deutlicher klarstellen, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung per se kein Ausschlusskriterium für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung und die Einstellung in das Beamtenverhältnis ist. Bayern wolle damit ein klares Signal für Chancengleichheit und gegen pauschale Benachteiligungen setzen, hieß es.
Grundsätzlich warb Gerlach für mehr Prävention und mehr Vorsorgeuntersuchungen. Sie verwies darauf, dass im Freistaat jährlich knapp 80.000 Menschen neu an Krebs erkranken. Die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ist demnach Brustkrebs mit rund 11.000 Neuerkrankungen pro Jahr und bei Männern Prostatakrebs mit rund 13.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Menschen dabei unterstützen, möglichst lange gesund zu bleiben. Dafür ist es wichtig, selbst aktiv zu sein und Risiken zu senken“, betonte Gerlach. Sie forderte aber auch eine „Wende“ in der Gesundheitspolitik „von der Reparatur zur Vorsorge“: „In Deutschland betreiben wir immer noch zu viel Reparaturmedizin.“ Das müsse sich ändern.
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