Behandlungsfehler: Dreiviertel der Vorwürfe werden nicht bestätigt

Essen – In etwa drei Vierteln der Fälle, in denen Patienten einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuteten, haben die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) keinen Behandlungsfehler gefunden.
Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik für das Jahr 2019 hervor, die heute vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) veröffentlicht wurde.
In den 14.553 verfassten Gutachten wurde demnach in 3.688 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt (25,3 Prozent). In 2.953 Fällen war dieser Fehler auch für den Schaden verantwortlich, wegen dem die Krankenkasse des betroffenen Patienten den MDK mit einer Begutachtung beauftragt hat.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Zahlen leicht erhöht. Im Jahr 2018 verfassten die Gutachter des MDK 14.133 Gutachten. In 3.498 Fällen stellten sie dabei einen Behandlungsfehler fest. In 2.799 Fällen war dieser Fehler für den vermuteten Schaden verantwortlich.
Nicht repräsentativ für das Versorgungsgeschehen
Die Behandlungsfehlervorwürfe verteilen sich dem MDK zufolge zu etwa einem Drittel auf den Bereich der ambulanten Versorgung und zu zwei Dritteln auf das Krankenhaus. Die Häufigkeit gutachterlich festgestellter Fehler im ambulanten und stationären Bereich unterscheidet sich kaum.
Wie in den Vorjahren stammen die meisten Fehlervorwürfe aus den operativen Fächern Orthopädie, Unfallchirurgie und der Allgemeinchirurgie. „Daraus sind aber keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in den jeweiligen Bereichen möglich“, betonte der Leitende Arzt und stellvertretende Geschäftsführer des MDS, Stefan Gronemeyer.
„Es ist vielmehr so, dass Patienten in diesen Fächern mögliche Fehler leichter erkennen können als in anderen.“ Weder die Anzahl der festgestellten Behandlungsfehler noch die Verteilung auf bestimmte medizinische Fachgebiete seien repräsentativ für das Versorgungsgeschehen.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit wies im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Zahlen darauf hin, dass die Datenlage zu unerwünschten vermeidbaren Ereignissen in der Gesundheitsversorgung nach wie vor nicht ausreiche und die Nutzung der Fehlermeldesysteme noch unzureichend sei.
„Sogar zu den Ereignissen mit Patientenschaden, die in der Regel vermeidbar sind, den sogenannten Never Events, gibt es in Deutschland keine Zahlen“, kritisierte die Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Ruth Hecker.
Auch der MDS forderte die Einführung einer solchen Liste. „Die Schaffung einer nationalen Never-Event-Liste, verbunden mit einer anonymen Meldepflicht, hat sich in zahlreichen Ländern bewährt und sollte auch in Deutschland umgesetzt werden“, sagte Gronemeyer.
Für die systematische Fehlervermeidung seien die gezielte Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und das Zählen der Schadensereignisse entscheidend. Denn nur dann könne man feststellen, ob die Maßnahmen zu weniger Fehlern und zu weniger Schäden führen.
„Unser Gesundheitswesen braucht eine andere Fehlerkultur und einen transparenteren Umgang mit Behandlungsfehlern“, meinte auch die Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, Maria Klein-Schmeink. „Wir fordern seit langem ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle.“
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