Ärztliche Behandlungsfehler weiter im Promillebereich

Berlin – Im vergangenen Jahr wurden bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern 10.705 Begutachtungsanträge im Zusammenhang mit möglichen ärztlichen Behandlungsfehlern gestellt. Das geht aus der jährlichen Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) hervor.
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen brachten demnach im vergangenen Jahr 6.412 Fälle zu einem Abschluss – in knapp 70 Prozent der untersuchten Verfahren konnte kein Behandlungsfehler festgestellt werden.
Bei 1.568 Fällen (knapp 25 Prozent) wurde ein kausal mit dem Antrag in Zusammenhang stehender Behandlungsfehler bestätigt. Damit blieb die Quote auf einem mit den Vorjahren vergleichbaren Level.
Für 2019 wurde in 17 der 1.568 Fälle ein geringfügiger Schaden festgestellt, in 684 Fällen ein vorübergehender leichter bis mittlerer Schaden, in 179 Fällen ein vorübergehender schwerer Schaden, in 460 Fällen ein leichter bis mittlerer Dauerschaden, in 141 Fällen ein schwerer Dauerschaden, und in 87 Fällen verstarb der Patient infolge eines Behandlungsfehlers.
Für das Statistikjahr 2018 meldete das Statistische Bundesamt (Destatis) knapp 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den deutschen Krankenhäusern – in den Praxen der niedergelassenen Ärzte werden jährlich rund eine Milliarde Arztkontakte abgewickelt. Gemessen an dieser Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Quote der festgestellten Fehler, wie die Jahre zuvor, mit 0,000154 im Promillebereich.
Die Versorgungsqualität befindet sich damit auf einem weiterhin hohen Niveau. Nicht zuletzt auch deshalb, weil in den vergangenen Jahren seitens der Ärzteschaft viel unternommen wurde, um die Patientensicherheit weiter zu stärken.
So wurde zum Beispiel die Implementierung wirkungsvoller Fehler- und Beinahe-Fehler-Meldesysteme wie CIRS (Critical Incident Reporting System), Peer-Review-Verfahren und OP-Checklisten weiter vorangetrieben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: