Grüne wollen Beweiserleichterungen und Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern

Berlin – Die Grünen wollen einem Medienbericht zufolge für Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern Beweiserleichterungen und einen Härtefallfonds durchsetzen. Patienten, die einen schweren Schaden erlitten haben, dessen Ursache aber nicht eindeutig zu klären sei, hätten es besonders schwer, ihre Rechte auf Entschädigung und Unterstützung durchzusetzen, heißt es in einem Antrag der Grünen im Bundestag, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
„Aufgrund erheblicher Hürden können Ansprüche nur schwer geltend gemacht werden“, so die Bundestagsfraktion. Derzeit muss zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen den Angaben zufolge zunächst nachgewiesen werden, dass es einen Behandlungsfehler gab.
Danach müsse nachgewiesen werden, dass dieser Fehler für den eingetretenen Schaden verantwortlich sei. Dieser Beweis sei in der Praxis aber nur schwer zu erbringen. Die Grünen forderten eine einfachere Beweisführung für die Patienten. „Eine solche Erleichterung würde die Patientenseite bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht erheblich stärken.“
Zudem schlagen die Grünen einen Härtefallfonds nach dem Vorbild eines Patientenentschädigungsfonds in Österreich vor, wie es hieß. Dieser Fonds solle Patienten dann entschädigen, wenn juristisch nicht eindeutig festgestellt werden könne, ob ein konkreter Behandlungsfehler die Ursache für einen Gesundheitsschaden gewesen sei.
„Diese Fälle fallen bisher durch das Raster des Haftungsrecht“, werde beklagt. Der Fonds solle unbürokratisch und zügig Hilfe für Menschen in einer existenziell und emotional oft sehr schwierigen Lage gewährleisten.
Um Behandlungsfehler zu vermeiden, plädieren die Grünen laut Bericht zudem für eine Meldepflicht für schwerwiegende Behandlungsfehler wie beispielsweise Patienten- oder Seitenverwechslungen oder im Körper vergessenes Operationsbesteck.
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