Vermutete Behandlungsfehler in Sachsen auf Vorjahresniveau

Dresden – Im vergangenen Jahr sind bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) 330 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingegangen. Das ist ein Fall weniger als im Jahr 2018, wie die SLÄK heute mitteilte.
Der Ärztekammer zufolge wurde in 215 Fällen aufgrund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet. Im Jahr zuvor waren es 197 Fälle gewesen. In 59 Fällen stellte die Gutachterstelle 2019 einen Behandlungsfehler fest. Das sind 13 Fälle mehr als im 2018 (46).
Von den 215 eingeleiteten Begutachtungen entfielen der Statistik zufolge 137 auf den stationären Sektor, 13 auf Klinikambulanzen, 46 auf ambulante Praxen und 17 auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
73 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 31 die Orthopädie, 23 die Innere Medizin, 14 die Fachrichtung Frauenheilkunde, 13 Anträge entfielen auf das Fachgebiet HNO und neun Anträge auf die Neurochirurgie. Des Weiteren wurden jeweils sieben Fälle in der Geburtshilfe und der Urologie und sechs Anträge im Fachbereich Allgemeinmedizin begutachtet.
Wie die Kammer betonte, habe es in 90 bis 95 Prozent der Fälle in der Gutachterstelle eine abschließende Klärung gegeben. Die restlichen Fälle würden nachfolgend auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet, hieß es. Die Anerkennungsrate habe mit 28 Prozent „im gewohnten Bereich“ gelegen.
SLÄK-Präsident Erik Bodendieck verwies auf die „insgesamt geringe Anzahl an Fehlern“ – im Vergleich zur Gesamtzahl der rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen in Sachsen und zur extremen Arbeitsverdichtung. Allerdings bedeute jeder Behandlungsfehler auch ein „persönliches Schicksal“, so Bodendieck.
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