Behandlungsfehler: Laumann will erleichterte Beweislast für Patienten

Berlin – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat eine Erleichterung der Beweislast für Versicherte bei Behandlungsfehlern gefordert. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war“, erklärte Laumann heute in Berlin. Das sei in der Praxis „sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich“.
Ein solcher Nachweis sei in der Medizin kaum zu führen, insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnähmen oder Vorerkrankungen hätten. „Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist“, erklärte der Patientenbeauftragte. Auch die Krankenkassen müssten verpflichtet werden, Patienten beim Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.
Nach wie vor liegt die Beweislast bei Behandlungsfehlern grundsätzlich beim Patienten. Lediglich bei groben Behandlungsfehlern müssen die behandelnden Ärzte seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013 nachweisen, dass der Fehler nicht die Ursache des Schadens war.
Laumann forderte darüber hinaus, dass die Patienten künftig selbst Zugriff auf ihre Daten haben sollen, die in der geplanten elektronischen Patientenakte hinterlegt werden. „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können“, kritisierte er. Ähnlich wie beim Onlinebanking müssten sie immer und überall auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können.
Geplant sei, dass der Patient nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip nur zusammen mit dem Heilberufeausweis des Behandlers seine eigenen Gesundheitsdaten einsehen könne, kritisierte Laumann. Zudem sei das auf der Gesundheitskarte vorgesehene Patientenfach, für das nicht das Zwei-Schlüssel-Prinzip gilt, wegen der zu geringen Speicherkapazität ungeeignet. Dies „unterläuft das Prinzip der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung“, bemängelte Laumann in seiner Bilanz der vergangenen drei Jahre als Patientenbeauftragter.
Bis Ende 2018 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen werden, die Daten zusammenfasst, die letztlich auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden sollen – etwa Arztbriefe, Röntgenbilder oder ein elektronischer Medikationsplan.
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