Wenig Schadensfälle bei Behandlungen im Krankenhaus

Berlin – Keine Flut von Behandlungsfehlern, viel Sicherheit für Patienten: Mithilfe von Zahlen des Versicherungsmaklers Ecclesia hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Darstellungen zurückgewiesen, in Krankenhäusern in Deutschland würden Tausende Patienten sterben. Aus den Daten, die die Ecclesia-Gruppe zwischen 1996 und 2014 erhoben hat, geht hervor, dass es in dem Zeitraum einen deutlichen Anstieg der stationären Behandlungsfälle gab, die Schadensfälle sich aber nicht proportional dazu entwickelt haben.
Bei den Rund 330 Millionen Behandlungen im Zeitraum von 19 Jahren wurden rund 340.000 Ansprüche registriert, die in 116.000 Fällen zu Entschädigungen führten. Dies sei eine Quote von 0,36 Promille, erklärten DKG und Ecclesia. Hierbei fallen vor allem die Fachbereiche Chirurgie, Orthopädie sowie Geburtshilfe auf. In der Chirurgie wurden demnach 2010 etwa in 1,92 Promille der Behandlungsfälle Ansprüche gestellt, in denen in 0,67 Promille eine Entschädigung gezahlt wurde. In der Orthopädie wurde nach 3,71 Promille der Behandlungsfälle ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht, der in 1,01 Promille der Fälle zu einer Zahlung führte. In der Geburtshilfe wurden 0,34 Promille der Fälle registriert, auf die im Schnitt bei 0,15 Promille eine Entschädigungszahlung folgte.
Gutachterstellen verkürzen Zeit bis zur Auszahlung
Auch die Zahl der Schadensmeldungen mit Todesfällen liege ebenfalls im niedrigen Promillebereich, hier wurden pro Jahr bundesweit etwa 955 Fälle registriert. Dabei gebe es im Schnitt aller 19 untersuchten Jahre etwa 250 bis 300 Todesfälle pro Jahr, in denen Angehörige eine Entschädigung ausgezahlt bekommen.
Wenn Patienten ihren Schadensanspruch mithilfe von ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen, die bei den Landesärztekammern angesiedelt sind, durchsetzen, verkürze sich die Zeit bis zur Auszahlung der geforderten Schadenssumme um bis zu zwei Jahre, erklärte Manfred Klocke, Geschäftsführer der Ecclesia-Gruppe. Bis zur Auszahlung eines Anspruches vergehen in einer Mehrzahl der Fälle bis zu 1,9 Jahre, mit Prozess bis zu fünf Jahre.
„Aus unserer Sicht sind Patienten in der Beratung der Schlichtungsstellen der Kammern, bei Patientenfürsprechern oder Ombudsleuten der Krankenhäuser besser aufgehoben als bei Medizinrechtsanwälten und Rechtschutzversicherungen“, so Klocke. Dies gelte laut Klocke auch bei hohen Schadenssummen, die seitens der Patienten eingefordert werden. Da es oft eine gute Beratung und Zusammenarbeit zwischen Schlichterstellen, Gutachtenkommissionen sowie Kliniken gebe, brauche es keine politischen Überlegungen um einen neuen Haftungsfonds für Patienten, erklärten Klocke und Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, unisono.
„Diese Zahlen zeigen, dass die Misstrauenskultur sowie alle Hochrechnungen, Schätzungen und Behauptungen, die es über Fehler und Todesfälle im Krankenhaus gibt, mit Fakten richtiggestellt werden können“, sagte Baum vor Journalisten. „Eine hundertprozentige Fehlervermeidung ist zwar nicht zu versprechen, aber in den Krankenhäusern arbeiten alle mit höchster Priorität an der Patientensicherheit.“ Er forderte vor allem die Bundesländer erneut dazu auf, ihren nötigen Investitionen in die Kliniken nachzukommen. „Das sind auch Investitionen in die Qualität und auch in die Patientensicherheit“, erläuterte Baum.
Die Analyse der Ecclesia-Gruppe deckt sich mit den Berichten der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der deutschen Ärztekammern, die vor drei Wochen vorgestellt wurden. Demnach haben die Gutachter 2016 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen, in 2.245 Fällen wurde ein tatsächlicher Fehler festgestellt.
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