Behindertenbeauftragte: Arztpraxen müssen barrierefrei werden

Bad Nauheim – Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben sich erneut dafür ausgesprochen, Arztpraxen in Deutschland sowie „das gesamte Gesundheitssystem“ barrierefrei zu gestalten.
„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Bundesländer gibt, in denen es nicht eine einzige barrierefreie gynäkologische Praxis gibt“, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, heute in Bad Nauheim zum Abschluss der zweitägigen Konferenz der Behindertenbeauftragten und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Die medizinische Versorgung gehöre zur Grundversorgung. „Dass Menschen mit Behinderungen hier immer noch ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es um die ambulante Versorgung geht, ist eines Landes wie der Bundesrepublik Deutschland unwürdig“, so Dusel.
Die Bundesregierung wolle einen „Aktionsplan für ein barrierefreies, inklusives und diverses Gesundheitssystem“ ins Leben rufen. „Es ist wichtig, dass dies tatsächlich jetzt geschieht“, betonte Dusel vor Journalisten.
Dusel hatte die Forderung nach barrierefreien Praxen bereits mehrfach gestellt. Zahlen aus dem Oktober 2020 zufolge haben rund Rund 26 Prozent der Haus- und Facharztpraxen einen „uneingeschränkt barrierefreien“ Zugang. Ein mindestens „begrenzt barrierefreier“ Zugang werde von knapp 29 Prozent der Hausarztpraxen und 28 Prozent der fachärztlichen Praxen gewährleistet.
Außerdem forderte Dusel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung benötigte Hilfsmittel zeitnah zukommen zu lassen. „Sonst schließen sich Zeitfenster, in denen Fähigkeiten aufgebaut werden können oder deren Verlust verhindert werden kann.“
Es sei „inakzeptabel, dass Krankenkassen Anträge, die von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als dringend notwendig eingestuft werden, nach Aktenlage ablehnen“. Er rechne zeitnah mit einem Gesetzentwurf zum Thema Hilfsmittelversorgung.
In der nun verabschiedeten „Bad Nauheimer Erklärung“ wird darauf hingewiesen, dass Behinderungen statistisch gesehen ein Phänomen des höheren Lebensalters sind.
Die Beauftragte der hessischen Landesregierung, Rika Esser, betonte, dass häusliche Intensivpflege zuverlässig gewährleistet sein müsse und Anträge nicht erschwert werden dürften. Unnötige Mehrfachbegutachtungen müssten vermieden werden. BAR-Geschäftsführerin Helga Seel mahnte eine Verbesserung der Rehabilitation von Menschen mit Schwerstverletzungen an.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: