Analyse: Hälfte der Arztpraxen hat mindestens eine Barrierefreiheitsvorkehrung

Hamburg – Rund 87.000 ambulante Arztpraxen in Deutschland verfügen über mindestens eine Barrierefreiheitsvorkehrung. Dies zeigt eine aktuelle Analyse der Stiftung Gesundheit.
Fast die Hälfte (48,2 Prozent) der Arztpraxen haben demnach mindestens eine Vorkehrung, die Barrieren abbaut oder vermeidet. Flächendeckend seien Maßnahmen in den vier Barrierefreiheitskategorien jedoch nicht vorhanden, so die Stiftung.
In den verschiedenen Kategorien der Barrierefreiheit sind deutliche Unterschiede zu sehen. Am häufigsten setzen Praxen Maßnahmen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität um (bundesweit 43,9 Prozent). Auf Platz eins der getroffenen Vorkehrungen liegt hier der stufenlose Zugang zur Praxis.
Wiederum 20 Prozent der Arztpraxen in Deutschland sind für Menschen mit Hörbehinderung eingerichtet und 8,2 Prozent bieten Vorkehrungen für Menschen mit Sehbehinderung. Dagegen finden Menschen mit kognitiven Einschränkungen nur in 1,5 Prozent der Arztpraxen entsprechende Hilfen.
Neben den Unterschieden in den einzelnen Kategorien zeigt die Analyse ebenfalls, welche Unterschiede es regional in den Bundesländern und Landkreisen gibt.
Auffällig ist der geringe Anteil an Vorkehrungen in Bayern. Landesweit haben hier nur 38,8 Prozent der Praxen mindestens eine Vorkehrung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsbedarf zeigt sich zudem in Rheinland-Pfalz (39,8 Prozent) und in Bremen (40,3 Prozent).
Berlin, Sachsen und Brandenburg sind die Bundesländer mit den meisten Barrierefreiheitsvorkehrungen. In Berlin ist der Anteil der Praxen, die mindestens ein Kriterium der Barrierefreiheit erfüllen, mit 57 Prozent am höchsten. Darauf folgen Sachsen (55,5 Prozent) und Brandenburg (54,9 Prozent).
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