Behindertenbeauftragter gegen Spahns Pläne für Intensivpflege

Berlin – In die Debatte um eine Reform der Intensivpflege hat sich jetzt auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, eingeschaltet – und die Pläne scharf kritisiert.
Er unterstütze die „eigentlichen Ziele, Missbrauchsmöglichkeiten im Bereich der Intensivpflege zu beseitigen und Anreize für eine erfolgreiche Beatmungsentwöhnung zu schaffen“, erklärte Dusel heute in Berlin. Der Weg sei jedoch „der falsche“. Denn mit dem Entwurf würden „zentrale Menschenrechte ausgehebelt“.
Dusel hob hervor, nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention hätten Menschen mit Behinderungen in Deutschland das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben.
Eine Regelung, nach der Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege diese aber dann erhalten, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, wäre somit „ein klarer Verstoß“ gegen dieses Recht. Der Entwurf aus Spahns Ministerium sei daher „leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht“, fügte Dusel hinzu.
Gestern hatte die Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium stattgefunden, bei der erneut teils deutliche Kritik an Spahns Plänen geäußert wurde. Nun geht der Entwurf in die Ressortbesprechung. Spahn will mit seinem „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG) Geschäftemacherei mit künstlichen Beatmungen unterbinden.
Zugleich soll die Versorgung der betroffenen Patienten verbessert werden. Dazu sollen neue Qualitätsvorgaben für ambulante Intensivpflege-Dienste und für stationäre Pflegeeinrichtungen eingeführt werden. Nur in Ausnahmefällen soll es noch Anspruch auf Intensivpflege in der eigenen Wohnumgebung geben, beispielsweise bei minderjährigen Kindern.
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