Politik

Behinderten­beauftragter: Kein Rollback bei Wahlrechtsänderung

  • Dienstag, 12. Februar 2019
/dpa
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München – Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat seine Forderung nach einem Wahlrecht für Menschen mit einer angeordneten Betreuung bekräftigt. Sie dürften nicht an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen, obwohl sie geschäftsfähig seien, sagte Dusel in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung.

Eine entsprechende Änderung sei im Koalitionsvertrag festgelegt worden, nun weigere sich aber die Union, die Ausschlüsse abzuschaffen. Einen solchen Rollback dürfe es nicht geben, so Dusel.

Bislang ist jeder vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für den ein rechtlicher Betreuer zur Besorgung „aller seiner Angelegenheiten“ bestellt wurde. Kritiker bemängeln, dass es vielen Behinderten durchaus möglich wäre, mit Unterstützung eine selbstbestimmte Wahlentscheidung zu treffen.

Aktuell dürfen rund 81.000 Menschen in Deutschland deswegen nicht an Europa- und Bundestagswahlen teilnehmen. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung indes ein „inklusives Wahlrecht für alle“ angekündigt.

„Die Zeit drängt“, erklärte Dusel weiter. Die Europawahl stehe vor der Tür. Auch in einigen Bundesländern dürfe diese Gruppe nicht wählen, auch da bestehe Nachholbedarf.

„Nehmen wir uns ein Beispiel an Kanada, Japan, Großbritannien, Schweden, den Niederlanden oder Österreich und weiteren Ländern. Einfach machen. Es ist eigentlich nicht schwer“, meinte er.

kna

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