Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung müssen abgeschafft werden
Berlin – Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat anlässlich der Bundestagswahl gefordert, die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen endlich auch auf Bundesebene abzuschaffen. Dem DBR zufolge sind noch immer knapp 85.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen.
„Diese Verweigerung der gleichberechtigten Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist völkerrechtswidrig und muss sofort ersatzlos aufgehoben werden“, sagte Hannelore Loskill, DBR-Sprecherratsvorsitzende. Wie einfach das sei, zeigten die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (NRW).
Laut Loskill wurde in NRW 2016 im Zuge der Verabschiedung des neuen Landesgesetzes zur Stärkung der sozialen Inklusion der Wahlrechtsausschluss für Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, sowohl aus dem Landeswahlgesetz als auch aus dem Kommunalwahlgesetz gestrichen. Kurze Zeit später folgte Schleswig-Holstein und strich die entsprechenden Regelungen.
Die Beispiele zeigten, dass die Demokratie nicht gefährdet sei, wenn auch diejenigen Menschen mit Behinderungen wählen dürfen, denen es bisher untersagt wurde, so Loskill. „Mit der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 würde der Bund ein klares Zeichen des Bekenntnisses zur UN-Behindertenrechtskonvention setzen, welche bereits vor acht Jahren ratifiziert wurde“, sagte sie.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: