Bundesverfassungsgericht: Wahlrecht benachteiligt Behinderte

Karlsruhe – Das Wahlrecht benachteiligt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts teilweise Behinderte und ist in dem Punkt verfassungswidrig. Wer auf eine von einem Gericht bestellte Betreuung angewiesen sei, könne nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden, heißt es in der heute in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Zweiten Senats. Acht Personen hatten eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, sieben von ihnen erhielten Recht.
Die Richter betonen, ein Wahlausschluss könne gerechtfertigt sein, wenn Menschen nicht hinreichend am „Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen“ teilnehmen könnten. Kritisiert wird aber, dass der Wahlrechtsentzug derzeit davon abhängt, ob ein Gericht einen Betreuer bestellt hat. Denn wenn eine Person eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht verfasst hat und im Familienkreis versorgt wird, darf diese Person wählen.
Dieser „von Zufälligkeiten abhängige Umstand“ könne aber keine „wahlrechtliche Ungleichbehandlung rechtfertigen“, so die Richter. Der Gesetzgeber müsse nun „realitätsgerecht“ Maßstäbe formulieren. Härten und Ungerechtigkeiten dürften nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Menschen betreffen. Dies sei nicht der Fall, wenn wie bei der Bundestagswahl 2013 insgesamt 81.220 Vollbetreute von der Stimmabgabe ausgeschlossen gewesen seien.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßte das Urteil zum Wahlrecht von Behinderten. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen“, sagte die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende und SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt heute. „Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie.“
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, CDU und CSU auf eine Änderung verständigt. „Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle“, heißt es dort. „Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden.“
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, forderte die Koalitionsfraktionen nach Bekanntwerden des Karlsruher Urteils auf, „den Koalitionsvertrag nun umgehend und ohne Wenn und Aber umzusetzen“. Die SPD warf der Führung der Unionsfraktion vor, einen bereits von den Fachpolitikern beider Seiten gefundenen Kompromiss zu blockieren.
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