Regierungsparteien uneins über inklusives Wahlrecht

Hamburg – Union und SPD können sich offenbar nicht auf eine Reform des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung einigen. Das berichtet der Spiegel. Aktuell dürfen rund 81.000 Menschen in Deutschland nicht an Europa- und Bundestagswahlen teilnehmen. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung indes ein „inklusives Wahlrecht für alle“ angekündigt.
Bislang ist jeder vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für den ein rechtlicher Betreuer zur Besorgung „aller seiner Angelegenheiten“ bestellt wurde. Kritiker bemängeln, dass es vielen Behinderten durchaus möglich wäre, mit Unterstützung eine selbstbestimmte Wahlentscheidung zu treffen. Zuletzt hatte auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, eine Reform noch vor der Europawahl im Mai angemahnt.
Einem ersten Reformvorschlag aus dem Bundesinnenministerium von Ende 2018 hatte die SPD bereits zugestimmt. Demnach hätten sich Betroffene bei der Stimmabgabe von anderen Menschen helfen lassen können. Nun hat die Unionsfraktion unter Ralph Brinkhaus (CDU) einen weiteren Entwurf vorgelegt: Dabei würden Gerichte überprüfen, ob behinderte oder erkrankte Menschen trotz Hilfe nicht in der Lage sind, das Wahlrecht auszuüben.
Die Sozialdemokraten lehnen eine solche Regelung ab. SPD-Innenexperte Burkhard Lischka befürchtet dem Spiegel zufolge, dass dadurch die Fähigkeit, eine Wahlentscheidung zu fällen, bei weitaus mehr Menschen infrage gestellt werden könnte als bisher. Teilen der Union wirft Lischka „Starrköpfigkeit“ vor.
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