Behindertenbeauftragter: Noch zu wenig digitale Barrierefreiheit

Berlin – Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ist unzufrieden mit dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es müsse dringend nachgebessert werden, sagte er Table.Briefings. Das Gesetz verpflichtet zur Barrierefreiheit, vor allem bei digitalen Angeboten wie Bankautomaten oder Onlineshops.
Nach Ansicht von Dusel ist die Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren bei Geldautomaten viel zu lang. Außerdem sollte der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf Gesundheitsdienstleistungen wie Apps sowie Haushaltsgeräte mit digitaler Steuerung ausgeweitet werden.
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Es verpflichtet erstmalig private Unternehmen in Deutschland dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Wer dies unterlässt, riskiert Bußgelder. Unter das Gesetz fallen unter anderem Fernseher mit Internetzugang, Computer, Tablets und Smartphones sowie Geld- und Fahrscheinautomaten, E-Books und Router, aber auch Onlinebanking, Onlineshops oder Dienste zur Personenbeförderung.
Die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert eine „Marktüberwachungsstelle“ in Magdeburg. Seit September 2025 sind laut Table.Briefings rund 700 Meldungen eingegangen.
Bußgelder wurden demnach bisher nicht verhängt. Kommt ein Anbieter Aufforderungen zur Korrektur nicht nach, kann die Behörde den Zugang des Unternehmens zum Markt beschränken und beispielsweise Rückrufe von Produkten anordnen.
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