Politik

Geplante Reform von Behindertenrechten sorgt für Kritik

  • Donnerstag, 7. Mai 2026
Bärbel Bas
Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, spricht in der Debatte im Plenarsaal im Bundestag. /picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Der Entwurf zum Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen im Alltag geht fast allen Parteien im Bundestag nicht weit genug. Die Opposition von AfD, Grünen und Linken kritisierte die Pläne scharf, aber auch die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD kündigten Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren an.

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition nach eigenen Angaben erreichen, dass Menschen mit Behinderungen besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu ist unter anderem vorgesehen, dass auch im privaten Bereich – etwa in Geschäften, in Restaurants, Kinos oder auch in Arztpraxen – „angemessene Vorkehrungen“ für einen barrierefreien Zugang getroffen werden. Das kann etwa über mobile Rampen geschehen.

Für den Bund macht der Entwurf konkrete Vorgaben: Er soll bis 2035 sämtliche Barrieren im öffentlichen Raum abbauen. Bis 2045 muss dies laut Entwurf geschehen. Zudem müssen Behörden Bescheide, Verträge und Vordrucke sowie Nachfragen und Hinweise barrierefrei gestalten. Für private Unternehmen verzichtet das Gesetz auf „detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften“ und zielt auf „individuelle, praktikable Lösungen“ im Bedarfsfall.

Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer wies darauf hin, dass sich Menschen mit Behinderungen etwas ganz anderes wünschen würden. Sie verlangte mehr Verpflichtungen für die Wirtschaft. Sören Pellmann von den Linken kritisierte: „Dieses Gesetz baut keine einzige Barriere ab. Dieses Gesetz schützt die Wirtschaft und es schützt insbesondere die Wirtschaft vor Menschen mit Behinderungen.“ Das sei ein skandalöses Versagen.

Die Abgeordnete Heike Heubach, selbst gehörlos, kritisierte, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen kaum wahrgenommen würden. „Wenn es um Barrierefreiheit im privaten Sektor geht, stehen wirtschaftliche Interessen allzu oft über gesellschaftlicher Verantwortung“, sagte die SPD-Politikerin. Teilhabe drohe ein leeres Versprechen zu bleiben. Barrierefreiheit betreffe auch ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit temporären Einschränkungen. Es brauche ein wirksames Klagerecht für Betroffene.

Wilfried Oellers (CDU) verteidigte die Pläne zwar und sagte, sie brächten konkrete Verbesserungen im Alltag. Dennoch sprach auch er sich für Änderungen im parlamentarischen Verfahren aus. Kritisch sehe er etwa, dass Barrierefreiheit in Bundesgebäuden erst 2045 verbindlich werden soll und nicht schon 2035, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch dass Sicherheitsbehörden ausgenommen werden sollen, sei zu hinterfragen.

Der AfD-Abgeordnete Jan Feser nannte den Gesetzentwurf „nichts als heiße Luft“ und einen „regelungstechnischen Rohrkrepierer“. Sein Fraktionskollege Peter Bohnhof schloss sich der Kritik der SPD-Abgeordneten Heubach „sehr weitgehend“ an. Die Union habe 2022 selbst bessere Vorschläge zur Barrierefreiheit gemacht und sei bei dem Thema „schon einmal ein ganzes Stück weiter“ gewesen.

Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, sie persönlich hätte sich zwar mehr gewünscht, dennoch gehe man wichtige Schritte. Bas verteidigte die geplante Regelung: „Es geht darum, Barrieren zu überwinden und Teilhabe zu ermöglichen, ohne die Unternehmen zu überfordern.“ Barrieren ließen sich aber nicht alleine durch Gesetze und Vorschriften abbauen. Vielmehr brauche es ein Umdenken und Mitdenken auf allen Ebenen.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hatte den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form wegen der fehlenden Verpflichtung im privaten Bereich bereits als „zahnlosen Tiger“ kritisiert. Auch zahlreiche Sozial- und Behindertenverbände üben Kritik. In Deutschland gibt es rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen.

dpa/kna

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