Bei Stammzelltransplantationen sinkt Mortalität mit Häufigkeit der erbrachten Leistung
Köln – Bei Stammzelltransplantationen wegen einer malignen hämatologischen Erkrankungen besteht ein Zusammenhang zwischen der Mortalität im Verlauf der Behandlung und der Häufigkeit, mit der ein Ärzteteam die Transplantation vornimmt. Das zeigt ein neuer Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) suchte das IQWiG nach Studien, die entweder belastbare Aussagen zulassen, wie Leistungsmenge und Qualität bei der autologen oder allogenen Stammzelltransplantation zusammenhängen, oder die Frage beantworten können, wie sich eine verbindlich vorgegebene Fallzahl pro Klinik und Jahr auf den Therapieerfolg ausgewirkt hat.
Zur ersten Fragestellung konnte das IQWiG vier Beobachtungsstudien in die Bewertung einbeziehen, die jeweils Patientendaten aus internationalen klinischen Registern zur Stammzelltransplantation bei malignen hämatologischen Erkrankungen ausgewertet haben.
Zur zweiten Fragestellung fehlt bislang Evidenz, sie bleibt deshalb unbeantwortet. Anders formuliert: Die IQWiG-Wissenschaftler konnten keine Studien identifizieren, die die Konsequenzen einer Festlegung auf eine bestimmte Mindestfallzahl für die Versorgung untersucht hätten.
Ergebnisse stützen sich auf eine Studie
Die Studie mit der höchsten Aussagekraft wertete Daten von 4.285 Patienten mit akuter oder chronischer Leukämie aus. Die Schlussfolgerung des IQWiG bezüglich der Mindestmengen bei Stammzelltransplantation stützt sich wesentlich auf diese Studie.
Sie zeigt, dass die Patienten nach einer Stammzelltransplantation länger überleben, wenn die Ärzte diesen Eingriff bereits häufiger durchgeführt haben. Zwei Studien stützen dieses Ergebnis auch in Hinblick auf die Leistungsmenge der Klinik. Allerdings sind diese beiden Studien unter methodischen Gesichtspunkten laut IQWiG weniger aussagekräftig.
Für andere Zielgrößen sind die Zusammenhänge deutlich schwächer ausgeprägt oder gar nicht vorhanden. Für die Abstoßungsreaktionen bei einem fremden Spender oder die Lebensqualität gibt es dem IQWiG zufolge keine Daten in den vier betrachteten Studien.
„Bei der Sterblichkeit sehen wir für Stammzelltransplantationen einen positiven Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungserfolg“, fasst IQWiG-Projektleiterin Eva Höfer die Ergebnisse des Berichts zusammen. Allerdings müsse offen bleiben, ob und welche Auswirkungen die Festlegung von konkreten Mindestmengen auf die Versorgung von Patienten nach Stammzelltransplantationen habe.
Seit 2003 setzte der G-BA für bestimmte planbare stationäre Leistungen Mindestmengen fest. Kliniken dürfen diese Leistungen seither nur noch dann erbringen und abrechnen, wenn sie die festgelegten jährlichen Mindestmengen erreichen. Seit 2016 ist für diese Festlegung nur noch eine Studienlage erforderlich, die auf einen „wahrscheinlichen Zusammenhang hinweist“.
Der G-BA hat das IQWiG mit der Überprüfung der Studienlage in acht Indikationen beauftragt. Der Bericht zur Stammzelltransplantation ist der erste dieser acht Berichte.
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