Beitragssenkung bei Arbeitslosenversicherung soll steigende Pflegebeiträge kompensieren

Berlin – Das Bundeskabinett hat sich heute auf eine Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte verständigt. Der Beitrag soll zum 1. Januar 2019 gesetzlich um 0,4 Punkte und befristet bis 2022 per Verordnung um zusätzlich 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden.
Die Senkung soll auch ein Ausgleich für steigende Pflegebeiträge sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will diese ebenfalls zum 1. Januar 2019 nicht wie zunächst geplant um 0,3 Prozentpunkte anheben, sondern um 0,5 Prozentpunkte. Derzeit liegt der Satz bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose bezahlen 2,8 Prozent.
Neben der Arbeitslosenversicherung hat sich die Große Koalition auf ein Rentenpaket geeinigt. Darin sind auch Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner enthalten. Außerdem soll das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2025 stabilisiert werden. Das bedeutet, dass eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes sinkt. Zugleich soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent.
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