Ärzteschaft

Berlin: Weniger Ärzte im Bereitschaftsdienst

  • Montag, 18. März 2024
/Felix Abraham, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten und Patientinnen mit einer akuten Erkrankung müssen in Berlin derzeit länger auf eine Behandlung in einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder einen Hausbesuch vom ärztlichen Bereitschaftsdienst warten.

„Aktuell kann es in den KV-Notdienstpraxen vereinzelt zu Dienstaus­fällen kommen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das Problem besteht bereits seit einigen Monaten.

„Über alle Dienstarten hinweg – KV-Notdienstpraxen, telefonischer Beratungsdienst und Fahrdienst – konnten in der Dienstplanung für Januar 10 Prozent und im Februar 13 Prozent der Dienste nicht besetzt werden, sodass es zu längeren Wartezeiten kommen konnte.“

Das liegt daran, dass die KV Berlin seit einigen Monaten keine Ärzte mehr einsetzt, die nicht bei ihr unter Vertrag stehen, also keine niedergelassenen Ärzte sind – sogenannte Poolärzte, die vor allem nachts tätig sind. Dabei handelt es sich laut KV um Klinikärzte, Betriebsärzte, Amtsärzte oder auch Ruheständler. Außerdem würden auch viele Ärzte Dienste übernehmen, die keiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen.

Anlass für den Einschnitt ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Das Gericht entschied, dass Poolärzte sozialversichert werden müssen, um weiter für eine Kassenärztliche Vereinigung zu arbeiten. Die KV Berlin kann sich das aber nicht leisten. Nach Angaben der Sprecherin unterstützten im vergangenen Jahr 111 Poolärztinnen und -ärzte den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die nun alle wegfallen sind.

In den Notdienstpraxen für Erwachsene und im fahrenden Bereitschafts­dienst hätten sie zuvor etwa die Hälfte der Dienststunden übernommen. In den Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche sowie im ärztlichen Beratungsdienst waren es rund ein Drittel.

Insgesamt sei die derzeitige Situation für die KV Berlin noch zu stemmen, sagte die KV-Sprecherin. Doch sollte sich nicht bald eine Lösung abzeichnen, müsse das Angebot möglicherweise eingeschränkt werden, um die ohnehin schon „defizitäre Lage“ des ärztlichen Bereitschafts­dienstes nicht weiter zu verschlimmern. Die KV Berlin fordere die Politik daher auf, Poolärzte „umgehend“ von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.

dpa

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