Beschlossene Terminmeldepflicht sorgt für Ärger

Berlin – Mit der heute im Bundestag verabschiedeten Reform der Notfallversorgung wurde trotz massiver Kritik seitens der Ärzteschaft auch eine verschärfte Terminmeldepflicht für Vertragsärzte beschlossen.
Von der Bundesärztekammer (BÄK) hieß es dazu, wer ärztliche Terminplanung zunehmend von externen Vorgaben abhängig mache, schwäche die Freiberuflichkeit und schaffe neue Bürokratie, ohne die Versorgungsprobleme tatsächlich zu lösen.
„Die Vergabe von Behandlungsterminen muss sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht an administrativen Vorgaben“, kritisierte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt die Verschärfung bei den Meldepflichten.
Die Streichung der Beschränkung auf die Meldung ‚freier‘ Termine greife „tief in die Organisation der Praxen ein“. Patientinnen und Patienten würden nicht von zusätzlichen Meldepflichten profitieren, sondern von „ausreichend Zeit für Diagnostik, Behandlung und persönliche Betreuung“.
Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kam ebenfalls scharfe Kritik. „Eine Verpflichtung zur Meldung von Terminen stellt einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit der Praxen dar“, erklärten die Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
„Über die Vergabe unserer Termine muss der medizinische Bedarf entscheiden“, warnte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa). Verordnete Terminkontingente schafften keine einzige zusätzliche Arztstunde. Sie könnten aber Termine verdrängen, die für chronisch Kranke, Nachsorge und laufende Behandlungen gebraucht würden.
Heinrich kritisierte zudem, dass die Politik erst die zusätzliche Finanzierung kurzfristiger Termine gestrichen habe und nun die Terminkalender der Praxen „fremdsteuern“ wolle – das sei „widersinnig“.
„Seit Dezember 2018 wird über die Grundzüge dieser Notfallreform diskutiert. Doch weitreichende Eingriffe in die ambulante Versorgung werden ihr kurz vor Schluss im Schweinsgalopp angehängt. Eine ernsthafte Debatte über die Folgen wird damit praktisch ausgehebelt“, so der Spifa-Chef.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) wies die beschlossene Verschärfung als inakzeptabel zurück. „Die Pflicht, eine bestimmte Anzahl an Terminen zu melden, ist ein nicht hinnehmbares und übergriffiges Verhalten der Politik in die Terminhoheit der Praxen. Diese sind selbstständig und selbstbestimmt“, erklärten Annette Rommel und Björn Kusch.
Das GKV-Spargesetz führe zudem zum Kapazitätsabbau in den Praxen, so die KVT-Vorstände. Für weniger Geld könne es nicht mehr Leistung geben – daran werde auch eine verschärfte Terminmeldepflicht nichts ändern. „Aus dieser Maßnahme entsteht kein einziger zusätzlicher Termin in den Praxen.“
Ähnlich schätzt dies die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ein. Statt die ambulante Versorgung zu stärken, drohten mehr Verwaltungsaufwand und weniger Spielraum für eine bedarfsgerechte Terminplanung vor Ort.
„Die Politik kann keine Arzttermine per Gesetz herbeiverordnen. Dass der Bundestag die Praxen nun zu Terminmeldungen verpflichtet, schafft keine einzige zusätzliche Behandlungsstunde“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Peter Heinz.
Aus Sicht der KV RLP droht in diesem Zusammenhang eine weitere Verschärfung der Problematik der „No-shows“ – also von Patienten, die Termine nicht absagen. Zu fordern sei eine verpflichtende Ausfallentschädigung, wenn Patienten ihre Arzttermine unentschuldigt versäumen.
Dass Krankenkassen mitbestimmen, in welchem Umfang Praxen Termine an die 116117 melden müssen, stelle einen erheblichen Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Freiberuflichkeit dar, kritisierte die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, begrüßte indes die verschärften Regelungen zur Meldung von Arztterminen als „echten Fortschritt“. Die geplante Erhöhung der Verbindlichkeit gehe in die richtige Richtung.
„Positiv ist auch, dass die Krankenkassen künftig bei der Festlegung des Umfangs der Terminmeldepflicht verbindlich mitentscheiden“, so Reimann. Entscheidend werde sein, dass die Vorgaben „bedarfsgerecht ausgestaltet sowie konsequent und bundeseinheitlich“ umgesetzt werden.
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