Ärzte protestieren gegen geplante Terminmeldepflicht für Praxen

Berlin – Neue Pläne der Bundesregierung, die „Verbindlichkeit der bisherigen Terminmeldepflichten“ von Arztpraxen zu erhöhen, haben zu erheblichen Protesten aus der Ärzteschaft geführt. Heute will sich der Gesundheitsausschuss im Bundestag damit befassen. Morgen soll das Vorhaben bereits zusammen mit der Notfallreform im Parlament verabschiedet werden.
Ein kurzfristig bekannt gewordener Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Notfallreform sieht vor, dass künftig die Kassenärztlichen Vereinigungen unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der an die Terminservicestellen (TSS) zu meldenden Termine vorgeben sollen. Bislang müssen Praxen nur freie Kapazitäten melden, können also den Umfang an TSS-Terminen selbst bestimmen. Diese Einschränkung soll den Plänen zufolge künftig entfallen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht dadurch den freien Arztberuf immer mehr ausgehöhlt. „Solche schrägen Ideen können nur in den Köpfen von Bürokraten entstehen, die keine Ahnung von der Versorgungsrealität haben und historisch längst widerlegten planwirtschaftlichen Fantasien anhängen“, erklärte die KBV-Spitze aus Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Sie sprachen von einer „Übergriffigkeit“ und einem weiteren „großen Schritt in die Staatsmedizin“. Aus Sicht der KBV stellt eine Verpflichtung zur Meldung von Terminen einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit der Praxen dar.
„Termine vergeben die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf, der von Patient zu Patient unterschiedlich ausfällt“, so Gassen, Hofmeister und Steiner. Dementsprechend würden Praxisabläufe unterschiedlich organisiert – und zwar von den Ärztinnen und Ärzten, die dafür die Verantwortung trügen. „Eingriffe von außen in die Terminhoheit der Praxen führen zu einem administrativen Chaos und machen einen freien Beruf zunehmend unfrei.“
Termine ohne Versorgungsplanung
Auch der Hartmannbund (HB) sieht die kurzfristig in das Gesetz aufgenommene Änderung der Terminmeldepflicht kritisch. Er wendet sich gegen eine verschärfte Regelung, die Praxen zur Meldung vorgegebener Kontingente verpflichten kann, unabhängig davon, ob diese in der Versorgungsplanung der Praxis vorhanden sind.
„Die Vergabe von Terminen richtet sich nach dem medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten und muss als Teil der Praxisorganisation in ärztlicher Hand bleiben“, sagte der Hartmannbund-Vorsitzende Klaus Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) ist.
Er betonte, durch Terminkontingente entstünden keine zusätzlichen Behandlungszeiten. Eine Regelung mit dieser Tragweite gehöre zudem in ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Ärzteschaft, etwa im Rahmen des angekündigten Primärversorgungsgesetzes.
„Nachhaltige Lösungen zur intelligenten Steuerung von Patientenströmen entstehen nicht durch kurzfristige Änderungen kurz vor der parlamentarischen Abstimmung“, bemängelte Reinhardt. Notwendig seien vielmehr tragfähige Konzepte, die Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten und bestehende Versorgungsstrukturen sinnvoll miteinander vernetzen würden.
Ähnlich äußerten sich eine ganze Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und auch Ärztekammern aus ganz Deutschland.
Keine Verfügungsmasse
Der Virchowbund kritisiert die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht ebenfalls. „Termine in unseren Arztpraxen sind keine beliebige planwirtschaftliche Verfügungsmasse“, sagte Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes. „Wir haben mehr als nur einmal betont, dass das einen unzulässigen Eingriff in unsere Praxisorganisation bedeutet und wir bereit sind, dies vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“
Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erklärt auch, welche Folgen das Vorhaben für Patienten hat. „Es gibt in diesem Land einige wenige Menschen, die ganz genau wissen, wann unsere Patienten welche Termine brauchen: Das ist unser Praxispersonal, das sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte“, so Heinrich. „Wer das definitiv nicht weiß, sind zentrale Terminvergabebehörden oder die Krankenkassen.“
Aus Sicht von Heinrich ist infolge damit zu rechnen, dass Termine nicht mehr nach medizinischem Bedarf vergeben werden. „Das wäre per se bereits ein Skandal“, sagte er. Wenn Terminkontingente verpflichtend bereitgestellt werden müssten, ohne die Versorgungsrealität vor Ort in den Blick zu nehmen, werde aber auch so getan, als ließe sich jede beliebige Behandlung zu jeder beliebigen Zeit innerhalb von zehn Minuten durchführen.
Die Raum- und Personalplanung der Arztpraxen werde ad absurdum geführt. Eine sinnvolle Selbstorganisation der Praxen sei dann kaum mehr möglich. „Vertragsärztinnen und -ärzte sind keine Angestellten der Krankenkassen. Die Hoheit über unsere Arztpraxen und unsere Termine liegt bei den Ärzten“, mahnte Heinrich. „Das Ziel schnellerer Arzttermine für Patienten mit echtem Bedarf erreicht man so nicht, sondern nur das Gegenteil.“
Kritik kam auch vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD). „Einen solchen Eingriff in die Terminhoheit der Praxen können Niedergelassene nicht dulden. Damit würden wir endgültig zu Handlangern der Terminservicestellen und der Kassen degradiert werden“, sagte BVDD-Präsident Ralph von Kiedrowski. Er sprach von einem „weiteren Sargnagel für die vertragsärztliche Versorgung“.
Auch aus Sicht des Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) ist der Versuch ungeeignet, die Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu reduzieren. „Eine Meldepflicht schafft keine zusätzliche Behandlungszeit. Sie zwingt unsere Praxisteams vielmehr dazu, knappe Ressourcen nach bürokratischen Vorgaben statt nach medizinischem Bedarf zu verteilen“, kritisierte BVHNO-Präsident Jan Löhler.
Der fachübergreifende Ärzteverband Medi Geno Deutschland warnt vor den Folgen und kündigte an, die Pläne juristisch zu prüfen. „Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht degradiert uns zu Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Callcenter-Medizin und ist ein massiver Einschnitt in unsere freie Berufsausübung sowie wirtschaftliche Existenz“, mahnte Norbert Smetak, Vorsitzender von Medi Geno Deutschland.
Bundestag will Reform der Notfallversorgung beschließen
Kern des Gesetzes, mit dem sich der Bundestag morgen abschließend befassen will, sind Nachsteuerungen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie der Neuaufstellung der Notfallversorgung. Es geht um eine bessere Patientensteuerung und soll Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten.
Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens, heißt es im Gesetzentwurf. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden.
Geplant ist eine Kooperation der Notfallnummer 112 mit der 116117. Die Funktion der Rufnummer 116117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen.
Unter der Nummer 116117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Im Rettungsdienst bleibt es bei der bekannten Notfallnummer 112 – sie ist weiterhin erste Wahl bei schweren Unfällen, Herzinfarkten oder anderen lebensbedrohlichen Notfällen.
In ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) mit Öffnungszeiten rund um die Uhr aufgebaut werden. In ihnen sollen Notaufnahme, Notdienstpraxen und Ersteinschätzung zusammenarbeiten und Patienten in die richtige medizinische Versorgung steuern.
Die Rettungsdienste sollen Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Rettungsfahrten sollen künftig auch dann bezahlt werden, wenn die Patienten nicht in Krankenhäuser gebracht, sondern vor Ort behandelt werden.
Geplant ist auch der Aufbau einer digitalen Infrastruktur zwischen Leitstellen, Rettungswagen und den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Diese Maßnahmen sollen über fünf Jahre bis 2031 aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit 225 Millionen Euro gefördert werden.
Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nähe zur Wiederbelebung von Patienten alarmiert werden.
Hintergrund der seit langem geplanten Reform sind unter anderem überlastete Notaufnahmen in Krankenhäusern, lange Wartezeiten für Patienten sowie überflüssige Fahrten und Streit über die Finanzierung von Rettungsdiensten.
Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es im Gesetzentwurf. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
Die Ärzteschaft übt weiterhin Kritik an dem Aufbau von Parallelstrukturen. Die KBV spricht von einem „eklatanten Widerspruch, neue und teure Parallelstrukturen aufzubauen, während der ambulanten Versorgung gleichzeitig das Geld gekürzt wird“.
Es müsse im parlamentarischen Verfahren zu substanziellen Änderungen kommen. Wenn nicht noch einmal nachgearbeitet werde, riskiere die Politik, dass die Bevölkerung neben den Kürzungen in der ambulanten Versorgung als nächstes ein Scheitern der Notfallversorgung erleben müsse.
Der Hartmannbund betonte, die verpflichtende 24/7-Bereitschaft aufsuchender und telemedizinischer Dienste in der vertragsärztlichen Versorgung sei im parlamentarischen Verfahren nicht mehr infrage gestellt und angepasst worden.
„Diese Bereitschaft stellt nach wie vor ein nicht notwendiges und die Kapazitäten überforderndes Angebot dar“, sagte Reinhardt. Die Kombination aus regulärem Praxisbetrieb und einem Rund-um-die-Uhr-Angebot sei angesichts begrenzter personeller Ressourcen nicht realisierbar. „Es drohen ineffiziente Parallelstrukturen während gleichzeitig unklar bleibt, wer diese zusätzlichen Dienste leisten soll. Was an anderer Stelle in der Versorgung fehlt, lässt sich nicht zusätzlich aufbauen“, betonte er.
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