Politik

Notfallreform: BMG will mehr Verbindlichkeit bei Terminmeldungen der Praxen

  • Dienstag, 13. Oktober 2026
/alamin, stock.adobe.com
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Berlin – Vertragsärzte sollen im kommenden Jahr mehr Termine in ihren Praxen an die Terminservicestellen melden als bisher. Eine entsprechende Regelung, die „Verbindlichkeit der bisherigen Terminmeldepflichten“ zu erhöhen, sieht ein Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz für eine Notfallreform im Bundestag vor. Das sorgt für Protest.

Union und SPD wollen künftig regeln, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen den Umfang der zu meldenden Termine unter Einbeziehung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen vorgeben.

Die Festlegung, die im „Einvernehmen gemeinsam und einheitlich“ erfolgen soll, ist demzufolge bis zum 1. März 2027 zu treffen. Die bisherige Formulierung, dass Vertragsärzte lediglich „freie“ Termine zu melden haben, soll gestrichen werden. Eine Übergangsregelung soll es nicht geben.

In der Begründung zu dem Änderungsantrag, der über das Notfallgesetz am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss und am Donnerstag in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll, heißt es deutlich: „Die Neuregelung dient der Stärkung der Sicherstellungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen.“

Zu den Hintergründen des Vorhabens heißt es, dass „aufgrund der steigenden Bedeutung der Terminvermittlung durch die Neuregelungen dieses Gesetzes die Verbindlichkeit dieser Terminmeldepflicht erhöht werde.“

Ausgeführt wird in dem Antrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, dass damit die Terminvermittlung der geplanten Akutleitstellen sowie der Integrierten Notfallzentren (INZ) und den Zentren für Kinder und Jugendliche Rechnung getragen werde.

Außerdem heißt es in der Begründung weiter: „Hierzu wird eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen, den Umfang der Terminmeldepflicht für ein ausreichendes digitale und telefonisches Vermittlungsangebot bedarfsorientiert festzulegen.“

Mit dieser Regelung setzt das Bundesgesundheitsministerium offenbar auch erste Vorarbeiten für die Forderungen aus dem Koalitionsausschuss vom Juli um. Darin wird eine „Termingarantie“ beim Facharzt verlangt, die vor allem im geplanten Primärversorgungsgesetz eingeführt werden soll.

In den vorliegenden Änderungsanträgen wird formuliert, dass es keine Übergangsregelung benötige, da „die Regelung mit Inkrafttreten des Primärversorgungsgesetzes ohne weiteres abgelöst werden kann.“ Auch an diesem Gesetz arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit. Geplant soll eine Vorlage im November diesen Jahres sein.

Deutliche Kritik aus der Ärzteschaft

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) ist in einer ersten Reaktion empört und fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, diesen Eingriff in die ärztliche Terminhoheit zu stoppen. „Meine Termine gehören mir“, sagte der Vorstandsvorsitzender des Spifa, Dirk Heinrich in einer Mitteilung. Er vergebe sie nach dem individuellen medizinischen Bedarf.

„Ob ein Mensch heute eine dringende Untersuchung braucht, eine Nachsorge zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss oder eine Behandlung mehr Zeit erfordert, entscheiden wir Ärztinnen und Ärzte“, so Heinrich weiter. „Dafür tragen wir die Verantwortung.“ Wer Terminkontingente vorschreibe ohne die Versorgungssituation in den Praxen zu kennen, greife in diese Verantwortung ein.

Besonders scharf kritisiert der Spifa das Verfahren. Eine heute bekannt gewordene Verschärfung mit weitreichenden Folgen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung solle bereits mit der für Donnerstag vorgesehenen Verabschiedung der Notfallreform im Bundestag beschlossen werden, hieß es. „Eine angemessene öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen wird dadurch aus Sicht des Verbandes praktisch unmöglich gemacht.“

Weitere Neuregelungen im Notfallgesetz

Mit der Vorlage der heutigen Änderungsanträge wird auch klar, dass die bisherige Hauptkritik aus der Ärzteschaft – die Schaffung einer telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung rund um die Uhr – von den Abgeordneten nicht gestrichen wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte in der Anhörung zum Gesetz immer wieder davor gewarnt.

Neu geregelt werden soll auch die Abgabe von Arzneimitteln für den akuten Bedarf an ihre Patienten. So sollen Ärzte in einem Integrierten Notfallzentrum und im aufsuchenden Notdienst Arzneimittel für den akuten Bedarf nur außerhalb der ortsüblichen Geschäftszeiten von Apotheken oder wenn im unmittelbaren Anschluss an den Tag der Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt abgeben dürfen.

Die mögliche Abgabemenge wird auf eine zur Überbrückung benötigte Menge beschränkt, wobei die Menge die kleinste Packungsgröße nicht überschreiten darf. Dies ermögliche eine therapiegerechte auf die jeweilige Situation abgestimmte Versorgung der Patienten, heißt es.

Zudem wird in den nun vorliegenden Änderungsanträgen geregelt, dass beispielsweise der Zuzahlungsbetrag bei Leistungen der medizinischen Notfallrettung von zehn auf 15 Euro steigt. Auch sollen in die Landesschiedsämter ein Vertreter des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie ein zusätzlicher Vertreter der KVen aufgenommen werden. Damit sollen auch die „Interessen der privaten Krankenversicherungsunternehmen eine angemessene Berücksichtigung“ bekommen.

Ein weitere Änderungsantrag sieht vor, dass die Integrierten Notfallzentren eine palliativmedizinische Expertise sicherstellen sollen. Dabei solle auch die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.

Die Kritik an Vergütungsregelungen der Notfallreform ebbt unterdessen nicht ab. Wenige Tage vor der Bundestagsabstimmung über die Reform haben große Hilfs- und Rettungsorganisationen erneut Nachbesserungen am geplanten Gesetz gefordert.

bee/may

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