Politik

Bestattungsgesetz nimmt Hürde in Niedersachsen

  • Dienstag, 4. Juli 2017

Hannover – Das geplante neue Bestattungsgesetz in Niedersachsen hat eine weitere Hürde genommen. Die Landesregierung beschloss heute in Hannover nach der Anhörung von Verbänden und Kirchen einen geänderten Gesetzentwurf, über den nach der Sommerpause der Landtag beraten soll.

Mit dem neuen „Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen" sollen die Aufklärung von Todesursachen und die Patientensicherheit verbessert werden. So werden künftig ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichenschau eingeführt. Zulässig soll eine erweiterte innere Leichenschau sein, mit der beispielsweise auch Substanzen festgestellt werden können, die einer verstorbenen Person verabreicht wurden.

Außerdem soll die Novelle zur Erkennung und Aufklärung der Todesursache von Kindern beitragen, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In solchen Todesfällen soll die Todesursache durch eine klinische Sektion geklärt werden können. In zweifelhaften Fällen soll eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglicht werden.

Landesregierung nimmt Anregungen der Ärzte auf

Im Rahmen der Anhörung hatten sich Fachverbände dafür ausgesprochen, dass die klini­sche Sektion entweder durch einen Facharzt für Rechtsmedizin oder für Pathologie vorgenommen werden muss. Diese Anregung, die etwa von der Ärztekammer Nieder­sachsen, der Nie­dersächsischen Krankenhausgesellschaft, dem Institut für Rechts­medizin der Me­dizinischen Hochschule Hannover, der Deutschen Gesellschaft für Pathologie und dem Bundesverband Deutscher Pathologen kamen, nahm die Landesregierung auf.

Parallel soll in Niedersachsen mit einer Novelle des Krankenhausgesetzes der Patien­tenschutz erhöht werden. Um die hohe Dauerbelastung des Per­sonals zu verringern, sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, Konzepte zum Umgang mit berufs­bezogenen Belastungen zu erarbeiten.

Ein anonymes Fehlermeldesystem soll es Mitarbeitern unter anderem ermöglichen, Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder gar kriminelles Handeln innerhalb des Kranken­hausbetriebes an eine neutrale Stelle zu melden, ohne Sanktionen be­fürchten zu müssen. Ein besonderes Augenmerk legt der Entwurf zum Krankenhausgesetz auf die Arzneimittelsi­cherheit.

Neben der flächendeckenden Einführung von Arzneimittelkommissionen werden zukünftig Stationsapotheker das Personal auf den Stationen in allen Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen und beraten. Dies soll unter anderem das Risiko von Medikationsfehlern senken. Mit diesen Instrumenten soll es laut Regierung künftig besser mög­lich werden, in Krankenhäusern Gefährdungsmuster frühzeitig zu erkennen und etwaige Ur­sachen abzustellen.

Hintergrund der Reformen ist die Mordserie des Krankenpflegers Niels H., der Patienten Medikamenten spritzte, um sie dann als Held zu reanimieren. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Mann in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

dpa/may/EB

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