Bestimmte Kriterien bei Triage klären

Berlin – Für Krisen wie die Coronaepidemie könnten laut einer Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung bestimmte Kriterien gesetzlich geklärt werden, falls es zur Priorisierung – der Triage – von Patienten kommen muss.
Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, eine solche Patientenauswahl durch positive Vorgaben zu steuern, seien aufgrund der staatlichen Verpflichtung, jedes Menschenleben gleich zu achten und zu schützen, aber äußerst begrenzt, heißt es in dem Papier der CDU-nahen Stiftung.
In der Coronakrise wird unter anderem über eine Priorisierung diskutiert, falls steigende Zahlen schwerkranker Patienten kämen und zum Beispiel Beatmungsgeräte knapp werden könnten. Dann müssten die Ressourcen an Patienten verteilt werden.
„Der Gesetzgeber kann die Tragik der Triage nicht beseitigen“, heißt es in der Analyse der Adenauer-Stiftung. „Er könnte sie aber erträglicher machen, indem er Vorgaben zur Einhaltung fundamentaler Rechtsprinzipien bei der Patientenauswahl formuliert und damit das Vertrauen in Entscheidungsprozesse stärkt“.
So wäre etwa eine Patientenauswahl anhand des Lebensalters und der Zahl der noch verbleibenden Lebensjahre für unzulässig zu erklären. Es sollte zudem sichergestellt werden, dass keine „Kategorie hoffnungsloser Fälle“ entsteht, die keine realistische Chance haben, bei der Zuteilung von Beatmungsgeräten berücksichtigt zu werden.
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