Betriebsärzte erreichen Millionen Menschen mit Prävention
München – Betriebsärzte können im Rahmen der gesetzlich verankerten arbeitsmedizinischen Vorsorge und der betrieblichen Prävention mehr als 45 Millionen arbeitende Menschen in Deutschland ansprechen und für präventivmedizinische Maßnahmen sensibilisieren oder gewinnen. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hingewiesen.
Wichtig sei dabei die enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten sowie Haus- und anderen niedergelassenen Fachärzten, insbesondere bei Gesundheitsuntersuchungen, um Doppelabrechnungen zulasten der jeweiligen Kostenträger zu vermeiden. Dies habe der Gesetzgeber bereits bei der Formulierung des Präventionsgesetzes erkannt und im Paragraf 132f des fünften Sozialgesetzbuches entsprechende Wege aufgezeigt.
Nach Auffassung der DGAUM fehlte es bislang aber an einer ausreichenden Umsetzung der Regelung. Der Fachgesellschaft zufolge braucht es „hinsichtlich der Aspekte Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit an der Schnittstelle zwischen der gesetzlich verbürgten, arbeitsmedizinischen Vorsorge und den neuen Präventionsmaßnahmen nach dem Präventionsgesetz einer klaren Leistungsdefinition, um Doppeluntersuchungen und damit verbundene unsinnige Kosten weitgehend zu vermeiden“, heißt es in einer Stellungnahme der DGAUM.
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