Fachgesellschaft regt Fortbildungspflicht für Arbeitsmediziner an

Berlin – Die Bedeutung von Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten bei der Prävention hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) betont. Hintergrund ist eine mündliche Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Ende April zur anstehenden Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie.
„Betriebsärzte sind in der Lage, über 44 Millionen Menschen anzusprechen und für präventivmedizinische Maßnahmen zu sensibilisieren“, erläuterte die DGAUM. Die Rolle der Betriebsärzte sei, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu fördern und Beschäftigte zu befähigen, die individuelle Kontrolle über ihre Gesundheit zu erhöhen und dadurch ihre Gesundheit zu fördern. Außerdem sei die Arbeitsmedizin eine wichtige Schnittstelle zwischen Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung und berufsfördernder Rehabilitation.
Nach Ansicht der Fachgesellschaft fehlt es aber hinsichtlich der Aspekte Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit derzeit an einer klaren Leistungsdefinition zwischen der gesetzlich verbürgten, arbeitsmedizinischen Vorsorge und den neuen Präventionsmaßnahmen nach dem Präventionsgesetz. Außerdem gibt die Fachgesellschaft zu bedenken, dass präventionsmedizinische Maßnahmen im Allgemeinen ebenso wie die Leistungserbringung durch die Betriebsärzte im Besonderen einer kontinuierlichen Evaluierung bedürften.
„Im Falle der Leistungserbringer könnte die Qualitätssicherung durch die Einführung einer Pflicht zur fachlichen Fortbildung, vergleichbar im kurativen Bereich der Medizin gesteuert werden“, regt die DGAUM an. Dies sei besonders sinnvoll, weil die Krankenkassen laut Präventionsgesetz mit geeigneten Fachärzten für Arbeitsmedizin oder den über die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ verfügenden Ärzten Verträge über Gesundheitsuntersuchungen, über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, über Präventionsempfehlungen, Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen und über die Heilmittelversorgung schließen könnten, so die Fachgesellschaft.
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