Ärzteschaft

Betriebsärzte können Barmer-Versicherte impfen

  • Mittwoch, 12. Dezember 2018

München – Betriebsärzte können Versicherte der Barmer ab dem 1. Januar 2019 im Unternehmen impfen. Möglich macht das der bundesweit erste Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, den die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Barmer geschlossen haben, wie beide heute mitteilten.

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) die Rahmenbedingungen für die primäre Prävention der Versicherten durch Schutzimpfungen. Das Präventionsgesetz hat es darüber hinaus den dafür verantwortlichen Akteuren zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern.

Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung zu verbessern und das Setting Arbeitsplatz zu nutzen. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, mit den Betriebsärzten Verträge über die Impfleistung und deren Vergütung abzuschließen. In Streitfällen ist dafür ein Schiedsverfahren vorgesehen.

Problem der Abrechnung über Dritte gelöst

Das Problem bisher war allerdings, dass Schutzimpfungen zwar zu den Pflicht­leistungen der Krankenkassen zählen, aber nur direkt mit diesen einzeln abgerechnet werden können. Die DEGAUM wies bereits im Juli darauf hin, dass diese Direktab­rechnungen mit jeder einzelnen der unterschiedlichen Krankenkassen für die Betriebsmediziner im Alltag aber kaum wirtschaftlich machbar seien.

Für eine effiziente Abrechnung wäre eine Servicedienststelle erforderlich, die die Abrechnung zwischen Betriebsarzt und Krankenkasse übernehme, hieß es im Juli. Dies sei aufgrund einer bestehenden Gesetzeslücke derzeit aber noch ausgeschlossen. Die DEGAUM hatte daher beim Bundesministerium für Gesundheit eine entsprechende Gesetzesergänzung vorgeschlagen.

Wie DEGAUM und Barmer jetzt mitteilten, haben sie statt einer Gesetzesänderung nun einen Lösungsweg über Selektivverträge gefunden. Im Detail wurden dabei Regelungen von Paragraf 140a SGB V mit Bestimmungen von Paragraf 132e SGB V in einem „gemischten Vertrag“ zusammengeführt. Somit können Betriebsärzte Leistungserbringer sein und sowohl Impfleistungen erbringen als auch diese Leistungen durch Dritte abrechnen lassen.

„Dieser rechtliche Lösungsansatz konnte erst zur Umsetzung gelangen, nachdem das für die Rechtsaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) seine Zustimmung gegeben hatte“, schreiben DEGAUM und Barmer. Für die innovativen Vorschläge, wie man das Präventionsgesetz und das Thema Impfen in der Praxis gestalten könne, habe man „inzwischen auch vom Bundesministerium für Gesundheit Unterstützung erhalten“.

In der Praxis bedeutet das nun, dass der Versicherte mit seiner elektronischen Gesundheitskarte zum eingeschriebenen Betriebsarzt gehen und sich impfen lassen kann. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt mit der Barmer mithilfe eines externen Abrechnungsdienstleisters, der Helmsauer Gruppe, ab.

Unter dem Namen DGAUM-Selekt können die am Selevtivvertrag teilnehmenden Betriebsärzte den kompletten Abrechnungsservice von Helmsauer nutzen: eine eigene Softwarelösung zur Leistungserfassung, ein geschütztes Onlineportal für Abrechnung und Information der Ärzte mit Datenupload sowie ein eigenes Kompetenzcenter für Beratung und Support.

Außerdem bietet das Abrechnungsportal von Helmsauer die Möglichkeit, Privat­liquidationen abzurechnen. Gerade bei Impfkampagnen im Betrieb können die dort für Selbstzahler beziehungsweise Privatpatienten erbrachten ärztlichen Impfleistungen und gestellten Impfstoffe dann zeitnah für Betriebsärzte vergütet werden. Die DGAUM-Mitgliedschaft ist für die Nutzung von DGAUM-Selekt keine Voraussetzung, allerdings erhalten Mitglieder Preisvorteile bei den Bearbeitungsgebühren.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung