Bevölkerungsschutz: Psychotherapeuten wollen Psychosoziale Notfallversorgung stärken

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) will dazu beitragen, die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) als Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes zu stärken.
Menschen müssten nach Katastrophen, Anschlägen, Pandemien oder im Zivilschutzfall schnell psychosoziale Hilfe erhalten können, heißt es in einem 19-seitigen „Impulspapier“, das die BPtK vorgelegt hat. Das gelte für Betroffene und ihre Angehörigen ebenso wie für Einsatzkräfte und Gesundheitspersonal.
„Katastrophen erschüttern Menschen nicht nur körperlich, sondern auch psychisch“, sagte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. „Wer Angehörige verliert, Gewalt erlebt, schwer verletzt wird oder anderen Menschen in extremen Lagen hilft, braucht verlässliche Unterstützung. Psychosoziale Notfallversorgung darf im Krisenfall nicht vom Zufall abhängen. Sie muss rechtlich abgesichert, gut koordiniert und auf große Schadenslagen vorbereitet sein.“
Die BPtK weist darauf hin, dass sich die PSNV in den vergangenen Jahren fachlich weiterentwickelt hat. Zugleich zeigten Erfahrungen, zum Beispiel aus der Flutkatastrophe im Ahrtal oder dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, sowie die veränderte sicherheitspolitische Lage, dass die Strukturen weiter gestärkt werden müssen. Vor allem an den Schnittstellen von psychosozialer Akuthilfe und Weiterversorgung gibt es offene Fragen.
„Im Ereignisfall leisten Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorge, Hilfsorganisationen und viele Ehrenamtliche unverzichtbare Arbeit“, betonte Benecke. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ergänzen diese Strukturen insbesondere dort, wo psychische Folgeerkrankungen verhindert, früh erkannt oder behandelt werden müssen.“ Dafür brauche es abgestimmte Versorgungspfade, klare Zuständigkeiten und eine Zusammenarbeit, die nicht erst in der Krise beginnt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer empfiehlt, den Rechtsrahmen für die PSNV zu verbessern. Die PSNV sollte strukturell, rechtlich und organisatorisch weiterentwickelt werden. Dazu gehört ein belastbarer Rechtsrahmen durch das Gesundheitssicherstellungsgesetz. Die PSNV müsse im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ergänzt werden, sowie die Finanzierung gesichert.
Alle an der PSNV Beteiligten müssen sich nach Vorstellung der BPtK besser vernetzen: unter anderem durch einen neuen Konsensusprozess unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), einen Runden Tisch PSNV der Bundesregierung, eine anlassbezogene Bundeskoordinierungsstelle und die Stärkung der Beauftragten für Opferschutz.
Des Weiteren müsse die Prävention gestärkt und die Krisenvorsorge ausgebaut werden, das heißt, Menschen müssten mental besser auf Krisen vorbereitet und Schulungen in psychischer Erster Hilfe gefördert werden.
Für Großschadenslagen empfiehlt die BPtK gestufte Versorgungskonzepte (Stepped Care), damit vorhandene Kapazitäten optimal genutzt werden könnten. Dazu zählten Regelungen für niedrigschwellige gruppentherapeutische Angebote, die Integration unterstützender digitaler Tools in Behandlungsabläufe sowie ein datengestütztes Lagebild der Versorgung.
Menschen mit Behinderung und besonders vulnerable Personengruppen wie zum Beispiel Kinder müssten gleichberechtigt versorgt werden. Auch auf europäischer Ebene sollte der BPtK zufolge die Psychosoziale Notfallversorgung stärker in die Krisenvorsorge- und Sicherheitsstrategien eingebunden werden.
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