Politik

Psychotherapeuten demonstrieren erneut vor dem Bundestag gegen Honorarkürzungen

  • Montag, 8. Juni 2026
/Bühring
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Berlin – Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben heute lautstark vor dem Reichstagsgebäude in Berlin gegen die geplanten Kürzungen ihrer Vergütung protestiert. Fast zeitgleich fand im Petitionsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einer Petition statt, die dazu auffordert, die ambulante psychotherapeutische Versorgung durch eine angemessene Vergütung sicherzustellen.

„Keine Finanzierung, keine Therapie“, skandierten die Demonstrierenden vor dem Reichstagsgebäude immer wieder – nach Angaben der veranstaltenden psychotherapeutischen Berufsverbände waren rund 500 Personen gekommen. „Unterlassene Hilfeleistung mit Ansage“, „100 % Sparpolitik = 0 % Respekt“ oder „Psychotherapie hilft, Kürzungen nicht“, war auf den Schildern unter anderem zu lesen.

Hintergrund ist ein Beschluss des Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA). Diese hatte am 11. März entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt werden; gleichzeitig sollen die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) geht davon aus, dass der Beschluss zu einer Absenkung des Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent führen wird. Der GKV-Spitzenverband spricht von einer Absenkung in Summe von 2,3 Prozent für das laufende Jahr.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den EBA-Beschluss nicht – wie von den Psychotherapeuten erhofft – beanstandet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat indes gegen den Beschluss geklagt.

Zudem sieht der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, die Zuschläge auf den ersten Therapieblock der Kurzzeittherapie zurückzunehmen. Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich werden dadurch erwartet.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die psychotherapeutische Vergütung – bisher extrabudgetär vergütet – wieder in die Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einzubeziehen.

Protest gegen Regierungspläne

Insbesondere der letzte Punkt, also die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen, führt nach Aussage von Enno Maaß, Vorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), „zu einer Verringerung des psychotherapeutischen Angebots um 25 Prozent“.

Das BMG habe zudem „nicht verstanden, dass Kürzungen im ambulanten Bereich viel teurer sind, weil dadurch die Aufnahmezahlen in den psychiatrischen Kliniken weiter steigen werden“, sagte Maaß vor den Demonstrierenden.

„Die Budgetierung schwächt die Versorgung psychisch kranker Menschen“, betonte auch der Bundesvorsitzende des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Mathias Heinicke. Psychotherapie sei kein Kostentreiber, sondern stärke die Versorgung.

Im Gegensatz dazu schwäche die angedachte digitale Ersteinschätzung für Patientinnen und Patienten die Versorgung. „Wir haben bereits eine gute Steuerung der Versorgung, nämlich die psychotherapeutische Sprechstunde“, rief er in die Menge.

Johanna Thünker vom Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) verdeutlichte, warum es sich lohne, in die Psychotherapie zu investieren, statt dort zu kürzen: „Jeder in die Psychotherapie investierte Euro zahlt sich um das 3,5-Fache aus“, sagte sie.

Zudem betrage der Anteil der Psychotherapie an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur 0,7 Prozent. Hier die Vergütung zu kürzen, bringe kaum Einsparungen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bezeichnete sie unter lautstarker Zustimmung der Demonstrierenden als „GKV-Beitragssatzdestabilisierungsgesetz“.

Nicht an Kindern und Jugendlichen sparen

„Wer bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen spart, verschiebt die Kosten in die Zukunft – und vervielfacht sie dort. Unbehandelte psychische Erkrankungen führen häufig zu Chronifizierungen, Bildungsabbrüchen und langfristigen sozialen Folgekosten“, betonte die Vorsitzende des Verbands Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten (VAKJP), Bettina Meisel.

Sie verwies darauf, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich angekündigt habe, die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher zu verbessern und die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.

„Umso unverständlicher ist die aktuelle Kehrtwende. Das Thema mentale Gesundheit war eines der zentralen gesundheitspolitischen Versprechen dieser Koalition. Wer nun Leistungen kürzt, sendet das Signal, dass psychisches Leid offenbar doch nicht die notwendige politische Priorität besitzt.“

Besonders betroffen seien Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, weil diese Kinder oft schon ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen trügen. Gleichzeitig fehle ihren Familien die finanziellen Möglichkeiten, notwendige Unterstützung privat zu organisieren. „Wenn gleichzeitig an sozialen Hilfen, Präventionsangeboten und Freizeitmöglichkeiten gespart wird, verschärft sich ihre Situation weiter“, sagte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.

Im Petitionsausschuss des Bundestags veranschaulichte die Petentin Katja Udolph an ihrer persönlichen Lebens- und Leidensgeschichte, wie Psychotherapie geholfen habe. „Ich möchte der Psychotherapie etwas zurückgeben, denn sie hat mein Leben gerettet“, begründete die 37-Jährige die Petition. Heute ist sie selbst als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in eigener Praxis niedergelassen. Bislang haben 142.470 Personen die Petition gezeichnet; die Frist endet am 9. Juni.

Mit der Petition wird die Bundesregierung aufgefordert, „geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Anpassungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen und eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich tragfähige Versorgung gewährleistet bleibt“.

Petentin Udolph wies neben der Forderung nach Rücknahme der vorgesehenen Honorarkürzungen insbesondere auf die Folgen für die psychotherapeutische Versorgung hin, sollte die psychotherapeutische Weiterbildung nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen angemessen finanziert werden.

„Ich selbst möchte in meiner Praxis die ambulante Weiterbildung für approbierte Psychotherapeuten anbieten, kann dies angesichts der Honorarkürzungen und der fehlenden Finanzierung wegen fehlender Wirtschaftlichkeit aber nicht realisieren.“ So gehe es vielen Kolleginnen und Kollegen.

Eine aktuelle bundesweite Umfrage des Aktionsbündnisses Psychotherapie unter 5.250 Psychotherapeuten kommt zu dem Ergebnis, dass gesetzlich Krankenversicherte künftig noch weniger Chancen auf zeitnahe Behandlung haben. Kommt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, würden voraussichtlich aus bislang durchschnittlich neun künftig 15 Monate Wartezeit.

Um wirtschaftlich zu überleben, sehen sich demnach Psychotherapeuten gezwungen, Therapieplätze für gesetzlich Versicherte einzuschränken. Schon jetzt reagiere die Hälfte der befragten Praxen und vergebe als Reaktion auf die Honorarkürzungen durchschnittlich zwei GKV-Therapieplätze an Selbstzahlende und Privatversicherte. Damit fallen laut dem Bündnis rund 84.000 Therapieplätze für gesetzlich Versicherte weg. 

PB

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