Politik

Reduzierung von Kapazitäten in der psychotherapeutischen Versorgung befürchtet

  • Donnerstag, 21. Mai 2026
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Berlin – In einer Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses haben Fachleute gestern eindringlich vor einer Reduzierung der psychotherapeutischen Versorgungskapazitäten gewarnt, sollten die geplante Honorarkürzung sowie die Deckelung der Honorierung, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen ist, tatsächlich umgesetzt werden.

Gefährdet seien auch die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen sowie die langfristige Versorgung generell durch die nicht ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, so der Tenor in der Anhörung.

Grundlage der öffentlichen Anhörung waren Anträge der Grünen (21/4954), die eine strukturelle Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung fordern, sowie der AfD-Fraktion (21/156821/1571), die im Wesentlichen die Finanzierung der Weiterbildung in den Blick nahm.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einer schlechter werdenden Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen durch die Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent sowie die Rücküberführung psychotherapeutischer Leistungen in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV). Seit 2013 werden psychotherapeutische Leistung extrabudgetär vergütet.

BPtK-Präsidentin Andrea Benecke, sagte: „Die Angst ist groß wegen der Budgetierung gerade bei den Praxen, die mit hälftigem Versorgungsauftrag arbeiten, aber meist mehr arbeiten als nur die Hälfte. Die werden sich gut überlegen müssen, wenn die Zeitkapazitätsgrenzen greifen, wieviel sie über die 18 Therapiestunden hinaus arbeiten.“

Reduktion des Angebotes um bis zu 25 Prozent befürchtet

„Die Rückkehr in die MGV wird dazu führen, dass chaotische Prozesse in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) losgehen, weil Psychotherapeuten in Bezug auf die Vergütungsstruktur anderen Regularien unterliegen als die Ärzte“, erläuterte Enno Maaß, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Eine Rückkehr führe in den Folgejahren höchstwahrscheinlich zu einer drastischen Reduktion des ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebotes um bis zu 25 Prozent.

Er erläuterte, wie er auf diese Zahl kommt. Aktuell könnten Psychotherapeuten bei einem hälftigen Versorgungsauftrag – die 70 Prozent aller Versorgungsaufträge  ausmachten – bis zu 30 Therapiesitzungen in der Woche erbringen.

„Nach allen Erfahrungen der KVen und Strickereien der MGV fallen wir wahrscheinlich wegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Mindestvergütung auf 18 Therapiesitzungen pro Woche zurück.“ Das seien zwölf Sitzungen weniger pro Woche, bei 70 Prozent der Versorgungsaufträge, komme er auf 25 Prozent Versorgungsangebot insgesamt weniger.

Die Befürchtung der Psychotherapeuten bestätigte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Josef Hecken: Es habe starke Aufwüchse bei den Zulassungen gegeben, weil Praxissitze geteilt worden seien. Diese Praxen mit halben Versorgungsaufträgen würden aber oftmals fast die volle Versorgung anbieten. „Wenn diese Praxen jetzt auf 18 Stunden runtergedeckelt werden, fallen wesentliche Teile der Versorgung weg.“

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands können strukturelle Versorgungsprobleme nicht durch die Ausweitung von Kapazitäten oder Vergütungen gelöst werden. Nötig seien sektorenübergreifende Reformen, um Ressourcen besser zu steuern, Fehlanreize abzubauen und vulnerable Patientengruppen wirksam zu erreichen, erklärte deren Sprecher Torsten Fürstenberg.

Sieben Monate Wartezeit

Die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin (KJP) Miriam Pickl-Lowig betonte, dass die geplanten Honorarkürzungen und die Budgetierung zu Verunsicherung führen. „Wir haben Existenzängste.“ Wichtig sei, die ambulante Versorgung zu sichern. Schon jetzt könne sie keine neuen Sprechstundentermine vor Ende September vergeben, berichtete die KJP aus dem ländlichen Bayern, die in einer Praxisgemeinschaft arbeitet.

„Die Eltern sind verzweifelt, wir versuchen weiterzuvermitteln, doch Kollegen, Ärzte und Beratungsstellen sind völlig überlaufen“. Auf einen Therapieplatz müssten Kinder und Jugendliche derzeit sogar bis zu sieben Monate warten. Notfälle versuche sie indes immer einzuschieben, betonte Pickl-Lowig.

BPtK-Präsidentin Benecke wies darauf hin, dass die Situation in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durch eine Reform der Bedarfsplanung verbessert werden könne. Diese sei „gestrickt für Erwachsene, die größere Wegstrecken zurück legen können für einen Psychotherapieplatz“. Notwendig sei eine separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.

Auch der G-BA-Vorsitzende Hecken nahm zu dem Problem Stellung. Die Begrenzung auf 20 Prozent Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in der Erwachsenenbedarfsplanung decke die Bedarfe nicht ab und verhindere gleichzeitig die Ausweitung an KJP-Sitzen. „Wichtig ist, dass wir abgeleitet aus den Bedarfen für Kinder und Jugendliche eigenständige Verhältniszahlen bilden, also eine gesonderte Bedarfsplanung“, “ sagte Hecken.

Aufwand für Weiterbildungsbestandteile nicht abgebildet

Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) forderte eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten.

„Der Aufwand für die Weiterbildungsbestandteile wird derzeit nicht abgebildet. In der Folge ist eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die Finanzierung der obligatorischen Weiterbildungsbestandteile kaum zu leisten“, sagte Ronald Schelte vom Vorstand der DGPT. Demzufolge sei die Zahl der Weiterbildungsstellen unzureichend. Ohne eine Neuregelung drohe mittelfristig eine Versorgungslücke.

„Es ist kaum möglich, die Gehälter für die Weiterbildungskandidaten zu zahlen und gleichzeitig den Fachpsychotherapeutenstandard zu halten, der ihnen aber geschuldet wird, erklärte BPtK-Präsidentin Benecke. Supervision, Theorie und Selbsterfahrung gehörten zur Weiterbildung unabdingbar dazu. Die Weiterbildung in den ambulanten Praxen müsse gesichert werden mit einem monatlichen Zuschlag von circa 2.900 Euro. „Einige KVen zahlen diesen Zuschuss, um die Versorgung zu sichern“, berichtete Benecke.

PB

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