Physiotherapiepraxisinhaber wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt
Berlin – Ein Berliner Ehepaar ist wegen jahrelangen Betrugs bei der Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte jeweils ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung gegen die Angeklagten.
In ihren vier Physiotherapie-Praxen seien in 231 Fällen Leistungen abgerechnet worden, die tatsächlich durch dafür nicht qualifiziertes Personal erbracht wurden, begründete der Richter gestern. Krankenkassen seien getäuscht worden. Der Schaden betrage rund 25.000 Euro. Das Urteil erfolgte nach einer Verständigung aller Prozessbeteiligten.
Die 67-Jährige war Inhaberin von vier Praxen, als Anfang 2009 die Tatserie begann. „Die Angeklagten verschleierten die Behandlung durch nicht oder nicht ausreichend qualifizierte Angestellte“, sagte der Staatsanwalt. Der 55-jährige Ehemann sei in leitender Position in den Praxen in den Stadtteilen Marzahn, Neukölln und Kreuzberg gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Paar zunächst rund 2.000 Taten bis Oktober 2012 mit einem Schaden von rund 130.000 Euro zur Last gelegt. Ein Großteil der Vorwürfe wurde im Prozess eingestellt. Die ehemalige Praxis-Inhaberin und der Physiotherapeut – beide nicht vorbestraft – hatten über ihre Verteidiger pauschal gestanden. Der Richter sagte, im Urteil zu eher milden Strafen sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten regresspflichtig sind. „Da kommt noch einiges auf sie zu“, sagte er.
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