Vermischtes

Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden

  • Donnerstag, 29. März 2018

Berlin – Eine Polizeibewerberin darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg trotz einer Brustvergrößerung Polizistin werden. Das OVG gab der Klägerin Recht, die „nach einer maßvollen Brustvergrößerung“ in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte. Es bestätigte damit gestern das bereits vor mehreren Jahren ergangene erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Polizeibehörde hatte die Bewerbung abgelehnt. Sie befürchtete, die Frau könnte bei einem Einsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Implantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.

Das OVG ließ Gutachten durch einen Arzt und einen Werkstoffwissenschaftler anfertigen. Bei der Frau waren moderne Brustimplantate verwendet worden, die laut Gericht nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen. Somit seien die Befürchtungen der Polizeibehörde unberechtigt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits 2014 der Klägerin Recht gegeben, die sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Schutzpolizei beworben hatte. Bei seinem Urteil hatte es sich auf eine veränderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen.

dpa

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