Bewerbungsverfahren für künftige Landärzte läuft an

Düsseldorf – Das Bewerbungsverfahren für die neuen Landarzt-Studienplätze in Nordrhein-Westfalen startet Ende März. Wer zum Wintersemester einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote bekommen will, kann sich vom 31. März bis 30. April online und dann in Papierform beim Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bochum bewerben. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute mit. Vom 1. bis 30. September läuft die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2020.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Zuerst werden die Abiturnote und das Ergebnis des Tests für Medizinstudiengänge mit je 30 Prozent und eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. Dann folgt ein Auswahlgespräch. Das sieht eine vom Kabinett verabschiedete Rechtsverordnung zum Landarztgesetz vor.
Mit der Landarztquote soll dem Ärztemangel auf dem Land entgegengewirkt werden. Die Studierenden verpflichten sich, nach der Aus- und Weiterbildung zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Wer den Vertrag nicht erfüllt, muss mit einer Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro rechnen.
Aus der Ärzteschaft kam die Kritik, dass die Landarztquote erst spät Wirkung zeige. Denn für Studium und Ausbildung müssten rund elf Jahre kalkuliert werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: