Brandenburg erweitert Förderprogramme für Menschen mit Behinderung

Potsdam – Für die geplante Fortschreibung des behindertenpolitischen Maßnahmepakets in Brandenburg von 2016 soll im Oktober dieses Jahres ein erster Entwurf vorliegen. Die Ergebnisse sollen vorrangig mit den Behindertenverbänden und den Ressorts der Landesregierung beraten werden, teilte das Sozialministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion mit.
SPD, CDU und Grüne hatten 2019 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das zweite Maßnahmepaket 2.0 weiterzuentwickeln. Das Ende 2016 von der damaligen rot-roten Koalition beschlossene Papier enthielt 105 Vorhaben in zehn Handlungsfeldern, wie „Erziehung und Bildung“, „Arbeit und Beschäftigung“, „Inklusiver Sozialraum und Wohnen“ sowie „Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport“. Das Programm ersetzte das erste Maßnahmepaket aus dem Jahr 2011.
Mit der Evaluierung des Maßnahmepakets 2.0 war eine private Gesellschaft beauftragt worden, die den Angaben zufolge Vorschläge der Behindertenverbände zum neuen Maßnahmepaket 3.0 berücksichtigt habe. Wie es in der Antwort hieß, waren dafür 66.640 Euro aus dem Haushalt ausgegeben worden. Der Abschlussbericht sei dem Ministerium im Juli 2022 vorgelegt worden.
Das Sozialministerium plant nun einen Dialog mit dem Landesbehindertenbeirat, um Wünsche und Erwartungen für das neue Maßnahmepaket 3.0 abzugleichen. Parallel läuft die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene, zu der mehrere Arbeitsgruppen gegründet wurden. Bis Ende 2023 sollen die Beratungen abgeschlossen sein, der neue Rahmenvertrag soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Im kommenden Jahr soll auch das Brandenburger Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen überprüft und ergänzt werden. Auch hierzu habe der Landesbehindertenbeirat seine Änderungswünsche dem Sozialministerium übermittelt, hieß es.
In Brandenburg leben rund 513.000 Menschen mit Behinderungen, etwa 330.000 von ihnen sind schwerbehindert.
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