Politik

Brandenburg: Gutachten zur Psychiatrie­berichterstattung vorgelegt

  • Montag, 18. März 2024

Potsdam – Zur Verbesserung der Situation von psychisch schwer kranken Menschen hat das Land Brandenburg erstmals ein Gutachten zur sogenannten Psychiatrieberichterstattung vorgelegt.

Ziel der Expertise – die auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurückgeht und vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde – war es, die Häufigkeit und die Umstände von Zwangseinweisungen in der Psychiatrie sowie die Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen psychisch Kranke in Brandenburg zu erfassen und mögliche Wege zur Vermeidung solcher Maßnahmen aufzuzeigen.

Das „Gutachten zu den Möglichkeiten der Berichterstattung über Zwangseinweisungen in der Psychiatrie, die Anwendung von Zwangsmaßnahmen und deren Begleitumstände im Land Brandenburg“ wurde vom Institut für Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) erarbeitet. Eine der zentralen Empfehlungen ist der systematische Aufbau einer kontinuierlichen, versorgungssystemübergreifenden Psychiatrieberichterstattung im Land Brandenburg.

„Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen benötigen gut aufeinander abgestimmte Hilfen und Unterstützung. Bislang wurden die psychische Gesundheit und psychische Krankheiten im Rahmen der brandenburgischen Gesundheitsberichterstattung nur überblicksartig bearbeitet“, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

Mit dem Gutachten zur Psychiatrieberichterstattung lege man nun erstmals eine Erhebung vor, die vorhandene Daten zur zwangsweisen Unterbringung von psychisch Schwerstkranken im Land Brandenburg erfasst, bestehende Lücken aufzeigt und daraus Empfehlungen für die Zukunft ableitet, so Nonnemacher.

Laut des Gutachtens verfügt Brandenburg im Bereich der freiheitsentziehenden Unterbringungen und ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach Landesrecht (BbgPsychKG) über eine bessere Datenlage als viele andere Bundesländer, während es zu Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen nach Bundesrecht weitaus weniger gute Erkenntnisse gibt.

Für eine Verbesserung der Datengrundlage und den Aufbau einer kontinuierlichen Psychiatrieberichterstattung empfehlen die Gutachter eine Verknüpfung von Daten aus dem Aufsichtsgeschäft der Landesbehörden über die Kliniken, der gerichtlichen Unterbringungsverfahren und der Gesundheitsämter.

Weiterhin wird in dem Gutachten vorgeschlagen, einen Leitfaden zur qualitativen Erfassung der Umstände von Unterbringungen sowie ein Datenraster zur Erfassung der spezifischen Problemlagen bei besonders vulnerablen Patientinnen- und Patientengruppen wie Kinder und Jugendliche, Menschen mit Sprachbarrieren, Ältere sowie Menschen mit komplexem Hilfebedarf („Systemprüfende“) zu entwickeln.

Auch eine Verbesserung bei der Routinedatenerhebung im Rahmen der Fachaufsicht des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gegenüber den psychiatrischen Kliniken regen die Gutachter an – zum Beispiel durch eine Integration von Daten zu Unterbringungen, die nach BGB angeordnet wurden, in die Berichterstattung der Fachaufsicht. Dazu könnten die Kliniken die freiwillige Berichterstattung in diesem Bereich weiter ausbauen. Weitere Daten könnten unter anderem über Landesbehörden, etwa Amtsgerichte und Betreuungsbehörden, generiert werden.

Eine zentrale Empfehlung der Gutachter ist eine zusammenhängende Betrachtung und Auswertung der nach Landes- und nach Bundesgesetzgebung erhobenen Daten durch alle zuständigen Behörden sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, ergänzt um eine Beschreibung der in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen Versorgungsressourcen, beispielsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in der ambulanten und stationären Versorgung oder im Rettungsdienst.

Schließlich wird in der Studie vorgeschlagen, die Datensammlung und Auswertungen jährlich fortzuschreiben, um über ein Monitoring Entwicklungen erkennen und darauf reagieren zu können.

EB/aha

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