Politik

Brandenburg: Landtag berät über kommunale MVZ und Landarztquote

  • Donnerstag, 23. April 2026
Brandenburger Landtag /picture alliance, Michael Bahlo
Brandenburger Landtag /picture alliance, Michael Bahlo

Potsdam – Brandenburgs Landtag hat in erster Lesung über ein „Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beraten. Sein wichtigster Bestandteil ist die Einführung einer Landarztquote an der in Gründung befindlichen „Medizinischen Universität Lausitz Carl Thiem“ in Cottbus. Zehn Prozent der dortigen Studienplätze sollen künftig an Bewerber vergeben werden, die sich zu einer zehnjährigen Tätigkeit als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet in Brandenburg verpflichten.

„Brandenburg liegt derzeit bei 1.624 Einwohnern pro Hausarzt“, sagte Gesundheitsminister René Wilke (SPD). In 21 Versorgungsgebieten drohe aber eine Unterversorgung. „Für die Menschen vor Ort ist das ein wichtiges Thema.“ Die Landarztquote sei eine Maßnahme für die Zukunft, die erst in einigen Jahren wirken werde. „Aber sie nicht voranzutreiben, wäre fahrlässig.“

Das Artikelgesetz enthält daneben aber noch weitere Regelungen aus der Gesundheitspolitik. So sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, bei der Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit selbstschuldnerischen Bürgschaften die nötigen Sicherheiten zu leisten. „Wir wissen, dass das eigentlich keine kommunale Aufgabe ist“, sagte Wilke. „Aber Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen sich dieser Aufgabe stellen.“ Das wolle das Land unterstützen.

Ferner soll im Aufgabenkatalog der Heilberufskammern die Mitwirkung an Kenntnisprüfungen und Fachsprachtests, die von der zuständigen Approbationsbehörde durchgeführt werden, festgelegt werden. Sie war dort bislang nicht erwähnt, obwohl die Heilberufskammern bereits seit vielen Jahren in diesem Bereich aktiv sind. Und an geltendes Europarecht angepasst werden soll das „Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens“.

Die AfD-Gesundheitspolitikerin Daniela Oeynhausen erklärte in der Debatte, man habe schon lange eine entsprechende Landärztequote gefordert. „Aber warum gilt das nur für Hausärzte – wir haben doch auch einen großen Mangel an Kinderärzten?“ Kritik übte sie an der Neuregelung zu Gunsten kommunaler MVZ. „Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass MVZ Auswirkungen auf den Ärztemangel hätten.“

Der BSW-Abgeordnete Andreas Kutsche sprach von einer „Verwaltung des Mangels“. Die Landarztquote könne ein Baustein sein, ersetze aber kein funktionierendes System. Das wirkliche Problem seien die Rahmenbedingungen auf dem Land, die verhinderten, dass sich junge Ärzte für eine Niederlassung dort entschieden. „Wir brauchen flächendeckend Medizinische Versorgungszentren und Polykliniken, in denen junge Ärzte arbeiten können“, sagte Kutsche. „Denn die Realität ist, die junge Generation will das finanzielle Risiko der Einzelpraxis nicht mehr tragen.“

Hingegen betonte die SPD-Gesundheitspolitikerin Jouleen Gruhn, gute Gesundheitsversorgung dürfe keine Frage des Wohnorts sein. Wer auf dem Land lebe, habe dasselbe Recht darauf, wie in der Stadt. Angesichts der Unterversorgung könne man nichts anderes tun, als zu handeln. Das neue Gesetz sei „ein starkes Fundament“, auf das man aufbauen könne, um zu handeln. Die kommunalen MVZs seien ein Teil der Daseinsvorsorge, die eine Aufgabe der Kommunen sei.

Der CDU-Abgeordnete Michael Schierack erklärte, wenn das Land nicht reagiere, werde der Ärztemangel auf dem Land schwerer. „Ich sage: Ja, wir wollen die Landarztquote“, sage Schierack. „Wenn junge Menschen sagen, sie wollen später in Brandenburg praktizieren, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben.“

Vertreter von Ärzteverbänden begrüßten das neue Gesetz. „Unser Gesundheitssystem wird nur mit einer soliden hausärztlichen Versorgung zukunftsfest sein“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Brandenburger Hausärzteverbands, die Allgemeinmedizinerin Karin Harre. „In der hausärztlichen Praxis erfolgt bereits ein großer Teil der medizinischen Versorgung.“ Zudem sei die Hausarztpraxis der richtige Anlaufpunkt, um zielgerichtet an die spezialisierteren ärztlichen Kollegen weiterzuleiten.

„Jegliche Initiative, die den hausärztlichen Nachwuchs sichert, ist darum unbedingt unterstützenswert“, so Harre. „Auch wenn erste fertig ausgebildete Allgemeinmedizinerinnen aus Cottbus erst in einigen Jahren zunächst das Studium und dann die Facharztausbildung durchlaufen haben, wird hier doch ein wichtiges Zeichen gesetzt.“ Das Gesetz zeige, dass die Notwendigkeit eines hausärztlichen Primärarztsystems in der Politik angekommen sei.

Der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Christian Wehry, sagte, dass es aktuell 268 hausärztliche Zulassungsmöglichkeiten in Brandenburg gebe. „Aufgrund des demografischen Wandels wird diese Zahl in den nächsten Jahren steigen“, so Wehry.

„Wir begrüßen daher jede Initiative, die uns dabei unterstützt, junge Kolleginnen und Kollegen für die ambulante Versorgung zu gewinnen.“ Die Landärztequote sei ein wichtiger Baustein, der unsere eigenen Fördermaßnahmen gut ergänzt. „Gemeinsam mit den Krankenkassen investieren wir jährlich rund 20 Millionen Euro in unsere Nachwuchsförderung.“

benl

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