Brandenburg: Gesundheit Schwerpunkt im Koalitionsvertrag, Ministerium für Wilke

Potsdam – Brandenburgs neue Regierungskoalition nimmt Gestalt an. Heute stellten Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und der CDU-Landes- und Fraktionschef Jan Redmann ihren nach dem Bruch der SPD-BSW-Koalition ausgehandelten Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vor.
Das bisher von Britta Müller (parteilos, ehem. BSW) geleitete Gesundheitsministerium wird demnach künftig von der SPD besetzt. Es wird zudem um die Bereiche Arbeit und Soziales erweitert. Künftig soll das Ministerium vom ehemaligen Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) und bisherigen Innenminister René Wilke (SPD) geleitet werden.
Das Thema Gesundheitspolitik findet in dem neuen Koalitionsvertrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, ausführlich Berücksichtigung. So soll es eine zügige Fertigstellung des Landeskrankenhausplans geben.
Auf Bundesebene will sich die Koalition für eine ausreichende Finanzierung der Betriebskosten der Kliniken einsetzen, auf Landesebene will man die Investitionen in die Krankenhäuser mit 200 Millionen Euro im Jahr finanzieren.
„Alle Krankenhausstandorte sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung im Land erhalten bleiben, beispielsweise als Krankenhaus oder als Medizinisches Versorgungszentrum/Poliklinik.“
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung kommunaler medizinischer Versorgungszentren wolle man so anpassen, dass die notwendigen Bürgschaften erleichtert werden. Um mehr Landärzte zu gewinnen, will die Koalition an der neuen Cottbuser Medizin-Universität eine Landarztquote einführen. Das Landärztestipendium soll verstetigt und auf Zahnmediziner ausgeweitet werden.
Doch die Koalition bekennt sich auch zur Neuruppiner Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB): „Die Medizinische Hochschule Brandenburg leistet ihren Beitrag zur Versorgung mit gut qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, insbesondere im ländlichen Raum“, heißt es im Vertrag. „Daher soll die Landesförderung auf dem aktuellen Niveau vertraglich abgesichert werden.“
„Wir brauchen alle Akteure der gesundheitlichen Versorgung, um in ländlichen und städtischen Regionen auch in Zukunft angemessene, sektorenübergreifende Angebote machen zu können“, heißt es in dem Text.
„Vor diesem Hintergrund richten wir in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 1004 90a SGB V eine interdisziplinäre Taskforce ein.“ Diese soll durch regionale Gesundheitskonferenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt werden. Man unterstütze den Erhalt von Geburts- und Kinderkliniken und setzen uns für ausreichend Hebammen ein.
Gestärkt werden sollen der öffentliche Gesundheitsdienst und geschlechtersensible Medizin. „Wir wollen, dass gesetzlich Versicherte keine Kosten für die notwendige Inanspruchnahme des Rettungsdienstes übernehmen müssen“, heißt es in dem Text.
Auf Bundesebene trete man für eine Reform der Notfallversorgung ein, die auch die sogenannten Fehlfahrten verbindlich regelt. „Auch für Menschen mit Long-COVID, Post-Vac-Syndrom und Myalgische Enzephalomyelitis/das Chronische Fatigue Syndrom (ME/CFS) verbessern wir die Versorgung und fördern das DiReNa-Netzwerk als zentrale Anlaufstelle“, heißt es in dem Vertrag.
Das kann als Signal an Landtagsvizepräsidentin Jouleen Gruhn (SPD) verstanden werden: Die Ärztin machte durch ihren Übertritt vom BSW zur SPD die neue Koalition erst möglich. „Die Arbeit der Enquetekommission Corona begleiten wir weiterhin konstruktiv und lösungsorientiert.“
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