Politik

Bremen für Abschaffung der Fallpauschalen in der Pädiatrie

  • Dienstag, 8. September 2020
/Direk Takmatcha, stockadobecom
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Bremen – Das Bundesland Bremen tritt für die bundesweite Abschaffung der diagnosebe­zogenen Fallpauschschalen (DRG) in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinderchi­rurgie ein.

Es schließt sich einer entsprechenden Bundesratsinitiative der Länder Mecklenburg-Vor­pommern und Sachsen-Anhalt an, wie der Senat am Dienstag in der Hansestadt mitteilte.

„Ähnlich wie im Bereich der Psychiatrie sollte es eine differenzierte Vergütungsform geben, die den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird“, sagte Ge­sundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke).

Das System der Fallpauschalen sei besonders in diesen Bereichen aufgrund hoher Quali­täts- und Personalbedarfe ungeeignet, hieß es zur Begründung.

Die voll- und teilstationäre Versorgung von Kindern erfordere überdurchschnittlich viele Ressourcen. Die Kinderheilkunde sei zudem durch ein großes wie spezialisiertes Leis­tungs­spektrum gekennzeichnet. Das werde durch das Fallpauschalen-System nicht abge­deckt.

Die Bundesregierung plant derzeit keine Herausnahme der Pädiatrie aus dem System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). Das ging kürzlich aus der Antwort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

Offen zeigte sich die Regierung allerdings für eine „Stärkung pauschaler Vergütungsele­men­te durch gezielte Berücksichtigung der Besonderheiten in der Versorgungsland­schaft“, auf die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesund­heits­wesen hingewiesen hat. Dies sei ein interessanter Ansatz, schreibt die Bundesregie­rung.

Im Entwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes hat das Bundesgesundheits­ministeri­ums bereits die Regelung aufgenommen, nach der auch Kinderkrankenhäuser einen Si­cherstellungszuschlag in Höhe von 400.000 Euro erhalten können. Dies ist bislang nicht möglich.

kna/fos

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