Regierung plant keine Herausnahme der Pädiatrie aus DRG-System

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Herausnahme der Pädiatrie aus dem System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung gedenke, die Kinder- und Jugendmedizin komplett von dem Fallgruppen-Vergütungssystem der Erwachsenenmedizin zu entkoppeln, verweist die Regierung auf die jährliche Anpassung des DRG-Systems durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).
„Im Ergebnis hat die Ausdifferenzierung der Vergütungen von stationären Leistungen für Kinder und Jugendliche mit 313 reinen Kinder-DRGs und sogenannten ‚Kindersplits‘ für das Jahr 2020 inzwischen einen Grad erreicht, der dem Grunde nach einem gesonderten Vergütungssystem für stationäre Leistungen von Kindern entspricht“, erklärt die Regierung.
Mit Kindersplits werde der Tatsache Rechnung getragen, dass Fälle im Kindesalter eine kürzere Verweildauer bei meist höheren Pflegekosten pro Tag aufweisen. Allein für das Jahr 2020 seien insgesamt 25 neue Splits mit Bezug zum Kindesalter eingeführt worden, die erhöhte Behandlungskosten für Kinder berücksichtigten.
Bei den Anpassungen beziehe das InEK die Vorschläge aus dem jährlichen Vorschlagsverfahren für die Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems ein, heißt es weiter. Das Vorschlagsverfahren stehe allen Beteiligten offen.
Stärkung pauschaler Vergütungselemente
Offen zeigt sich die Regierung allerdings für eine „Stärkung pauschaler Vergütungselemente durch gezielte Berücksichtigung der Besonderheiten in der Versorgungslandschaft“, auf die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hingewiesen hat. Dies sei ein interessanter Ansatz, schreibt die Bundesregierung.
Im Entwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes hat das Bundesgesundheitsministeriums bereits die Regelung aufgenommen, nach der auch Kinderkrankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400.000 Euro erhalten können. Dies ist bislang nicht möglich.
Regierung verneint Unterversorgung
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Anhaltspunkte für eine Unterversorgung in der Pädiatrie. „Hinsichtlich der stationären Kapazitäten weist das Statistische Bundesamt für das Jahr 2017 18.591 Betten für Kinderheilkunde in 354 Fachabteilungen mit einer durchschnittlichen Auslastung von nur 66,4 Prozent aus sowie zusätzlich 1.740 Betten für Kinderchirurgie in 90 Fachabteilungen mit einer durchschnittlichen Auslastung von nur 63,3 Prozent“, heißt es in der Antwort der Regierung.
Zudem verfüge Deutschland demnach über 6.311 Betten in 147 Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit einer durchschnittlichen Auslastung von 91,7 Prozent. Zu berücksichtigen sei ergänzend, dass ein Großteil der Erkrankungen von Kindern ambulant behandelt werden könne.
Insgesamt ist nach Ansicht der Bundesregierung auf der Grundlage dieser Daten „von einer guten, flächendeckenden stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszugehen“. Für die Bedarfsplanung der Kinderkrankenhäuser und der Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin seien zudem die Länder zuständig.
SPD für eine Herausnahme der Pädiatrie aus dem DRG-System
Die SPD hatte sich zuletzt für eine Herausnahme der Pädiatrie aus dem DRG-System ausgesprochen. Für Kinderkliniken müsse eine eigene Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, heißt es in einem Positionspapier zur Kinder- und Jugendmedizin, das das Präsidium des SPD-Parteivorstands Ende Juli vorlegte.
Ebenfalls Ende Juli beschloss die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative zur besseren Finanzierung von Kinder- und Jugendstationen in deutschen Krankenhäusern.
Die Fallpauschalen hätten sich in diesem Bereich nicht bewährt, heißt es darin. Ein besseres Finanzierungssystem sei nötig, damit die klinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen flächendeckend sichergestellt werden könne. Der Antrag soll am 18. September im Bundesrat besprochen werden.
Viele ärztliche Verbände unterstützen diese Forderung. „Die Abschaffung der Fallpauschalen ist ein wichtiges Instrument, um das Sterben der Kinderkliniken zu verhindern und vor allem im ländlichen Raum die stationäre medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten“, erklärte zum Beispiel der Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach.
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