Politik

Brustkrebs: Verordnung macht Weg für Früherkennung bis 75 Jahre frei

  • Donnerstag, 2. November 2023
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte kürzlich entschieden, dass die Altersgrenze für die Brustkrebsfrüherkennung von 69 auf 75 Jahre angehoben wird. Was zum Beschluss noch formal fehlte, war eine Verordnung aus dem Bundesumweltministerium zum Strahlenschutz. Der Entwurf dafür liegt nun vor. Er soll den Weg für die neue Altersgrenze frei machen.

Ab dem kommenden Sommer sollen Frauen bis 75 Jahre alle zwei Jahre ein Mammografiescreening zur Früh­erkennung in Anspruch nehmen können. Frauen können damit bis zu drei zusätzliche Mammografien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen.

Hintergrund ist eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen in die Früherkennung einzubeziehen. Der G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dazu mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Das Institut kam zu dem Schluss, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen.

Die G-BA-Entscheidung stand noch unter Vorbehalt. Sie wird erst gültig, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie nicht beanstandet. Das Ministerium hat in der Regel dafür zwei Monate Zeit, in diesem Fall bis zum 21. November.

Außerdem fehlt die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammografie­screenings für die neue Alters­gruppe durch das Umweltministerium. Die Grundlage für diese Zulassung – eine positive Bewertung durch das Bundesamt für Strahlen­schutz – lag laut dem G-BA aber vor. Sie ist mittlerweile auch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

In dem Verordnungsentwurf weist auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Ver­brau­cherschutz auf die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz hin.

Dieses komme zum Schluss, dass „auch im Falle einer Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen zwischen 70 und 75 Jahren ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorliegt“. Daher lägen die notwendigen Voraussetzungen für die Erhöhung der Altershöchstgrenze auf 75 Jahren zur Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammo­grafie vor.

Mit dem Verordnungsentwurf ist zudem im Hinblick auf die Anforderungen an das Personal eine Erleichterung vorge­sehen. Im begründeten Einzelfall müsse eine Person, die im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen die Röntgenaufnahmen befunde, in einem Jahr nur 3.000 statt mindestens 5.000 Röntgenaufnah­men befunden, heißt es im Entwurf.

Für die Frauen zwischen 45 und 49 Jahren läuft beim G-BA nach Angaben einer Sprecherin noch das Bera­tungsverfahren.

may/bee

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