Bündnis will konkreten Pflegebedarf im Krankenhaus messen

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft Verdi wollen gemeinsam ein Instrument zur Bemessung des Pflegebedarfs in den deutschen Krankenhäusern entwickeln. Das erklärten die drei Partner heute bei der Vorstellung eines entsprechenden Eckpunktepapiers vor Journalisten in Berlin.
„Ein Instrument zur Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern ist bundesweit einheitlich und verbindlich anzuwenden und schätzt unterschiedliche Patientengruppen und Leistungsfelder hinsichtlich ihres Pflegepersonalbedarfes ein“, heißt es in dem Papier.
Grundlage des Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI) soll die Pflegepersonal-Regelung (PPR) sein, die in den 1990er-Jahren entwickelt wurde, um den Personalbedarf in der Krankenpflege zu messen und auf diese Weise den Personalmangel in der Pflege zu beheben. Gemessen wurde allerdings nicht die tatsächlich erbrachte Pflegeleistung, sondern die Leistung, die sich aus dem Pflegebedarf des Patienten ergab.
Dabei wurden die Bedarfe in „Allgemeine Pflege“ und „Spezielle Pflege“ unterteilt. Anhand von Tätigkeitsprofilen wurden Minutenwerte errechnet und Zeitwerte anhand von Studien und Erfahrungen aus der Praxis ermittelt.
Derzeit arbeiten DKG, DPR und Verdi daran, die PPR zu aktualisieren. Sowohl für die Intensivstationen als auch für die Kinderkliniken sollen dabei eigene Instrumente entwickelt und umgesetzt werden. Bis zum Ende dieses Jahres soll dem Bundesgesundheitsministerium ein konkreter Vorschlag präsentiert werden.
„Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er noch in diesem Jahr eine Regierungskommission einberuft, in der ein konkretes Pflegepersonalbemessungsinstrument im Verlauf des kommenden Jahres konzipiert wird“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß. „Dabei wünschen wir uns, dass der Gesetzgeber möglichst kurze Fristen setzt – die allerdings praktikabel sein müssen.“
Pflegebedarf ist heute nicht bekannt
„Dem Pflegepersonalbemessungsinstrument zufolge soll sich der Versorgungsbedarf zum Beispiel an der jeweiligen Patientengruppe orientieren, an dem Schweregrad der Erkrankungen, an der Größe des Hauses und an dessen Versorgungsauftrag“, sagte Gaß. „Dabei brauchen Sie zum Beispiel in einer orthopädischen Fachklinik mit vielen jungen Sportlern weniger Pflegekräfte als in einer geriatrischen Abteilung, in der vielleicht ein Drittel der Patienten an Demenz leidet.“
„Das Instrument geht einher mit der täglichen Bestimmung des Pflegeaufwands, das dabei die notwendige Anzahl von Pflegekräften ermittelt“, erklärte Andrea Lemke, Mitglied des DPR-Präsidiums. Sie wies darauf hin, dass „wir heute nicht wissen, wie viele Pflegekräfte fehlen, solange wir kein Instrument haben, um den Bedarf zu bestimmen“. Wenn man den verschiedenen Pressemitteilungen der Verbände Glauben schenken dürfe, dann bewege man sich heute zwischen 50.000 und 300.000 offenen Stellen in der Pflege.
Pflegebedarf auf allen bettenführenden Stationen ermitteln
Das Pflegepersonalbemessungsinstrument soll den Pflegebedarf eines Krankenhauses auf allen bettenführenden Stationen ermitteln, heißt es in den Eckpunkten. Derzeit gelten die Anfang des Jahres eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen nur für die Bereiche Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Geriatrie und Kardiologie.
Um die Grenzwerte einzuhalten, würden derzeit manche Krankenhäuser Patienten und Personal innerhalb des Krankenhauses „verlagern“, wie zum Beispiel DPR-Präsident Franz Wagner im März dieses Jahres erklärt hatte.
Künftig sollen die Krankenhäuser das Pflegepersonal nach dem Willen der drei Partner flexibler einsetzen können. „Das Pflegepersonalbemessungsinstrument drückt das Maß der Arbeitszuweisung aus und dient zur Orientierung des Pflegepersonaleinsatzes der einzelnen bettenführenden Bereiche beziehungsweise Stationen“, heißt es in den Eckpunkten. Nach Einführung des PPBI sollen die Pflegepersonaluntergrenzen wegfallen.
Das Pflegepersonalbemessungsinstrument soll nach dem Willen der drei Partner künftig auch die Grundlage für die Verhandlungen der krankenhausindividuellen Pflegebudgets dienen. Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass die Pflegepersonalkosten künftig aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) herausgerechnet werden und von Krankenhäusern und Krankenkassen auf Ortsebene verhandelt werden sollen.
„Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist jährlich durch eine Bestätigung des Jahresabschlussprüfers an die anderen Vertragsparteien nachzuweisen“, heißt es in den Eckpunkten.
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