Vermischtes

Bürokratie bremst Gesundheitsforschung aus

  • Freitag, 15. Oktober 2021
/metamorworks, stock.adobe.com
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Bonn – Daten für die gesundheitsbezogene Forschung müssen in Deutschland besser zugänglich ge­macht und leichter verknüpfbar sein. Das hat die interdisziplinäre Kommission für Pandemieforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in einer Stellungnahme gefordert.

Während in anderen europäischen Ländern während der Coronapandemie drängende aktuelle Fragen zu Übertragungsdynamiken des Virus, zur Wechselwirkung mit anderen Erkrankungen oder zur Erfassung und Bewertung von Impfreaktionen bereits intensiv untersucht und beantwortet werden könnten, ge­linge dies in Deutschland nur verzögert, mit großem Aufwand oder sei generell nicht möglich, kritisieren die Forscher.

Die Wissenschaft in Deutschland, so die Kommission, leide nicht unter einem Mangel an Daten oder feh­lenden methodischen Voraussetzungen. Vielmehr würden die dringend notwendigen Fortschritte in der gesundheitsbezogenen Forschung durch einen unzureichenden Zugang zu vorhandenen Daten sowie erhebliche organisatorische und rechtliche Hürden bei ihrer Verknüpfung verhindert.

Um gegenzusteuern, hat die Kommission fünf Handlungsfelder ermittelt, die in sachlicher und zeitlicher Wechselwirkung miteinander stehen und gemeinsam bearbeitet werden sollten.

Zunächst müsse das Einwilligungskonzept für eine rechtlich konforme und auf Vertrauen basierende Nutzung von Daten systematisch weiterentwickelt werden. Dazu sollte die elektronische Patientenakte weiterentwickelt und um einen Opt-out-Ansatz für die Einwilligung in die Datenerhebung versehen werden (Handlungsfeld 1).

Um unvollständige Datenauswertungen oder Dopplungen zu vermeiden, Lücken zu erkennen und Verknüpfungspotenziale zu nutzen, empfiehlt die Kommission zudem den Auf- und Ausbau nationaler Krankheitsregister, die die Durchsuchbarkeit und Verknüpfbarkeit der Register mit anderen Datenquellen sicherstellen müssten (Handlungsfeld 2).

Zudem regt die Kommission die Zusammenführung und Etablierung einer nachhaltig finanzierten zent­ralen Datenintegrationsstelle an. Diese müsse rechtlich und organisatorisch in der Lage sein, Datenzu­gänge zu ermöglichen und verschiedene Datensätze in der Funktion einer Treuhandstelle zu verknüpfen (Handlungsfeld 3).

Eine länderübergreifend vereinheitlichte Auslegung des geltenden Datenschutzrechts soll darüber hi­naus Rechtssicherheit für die Forschung herstellen. Diesbezüglich plädieren die Forscher für die Umset­zung eines bundesweiten Forschungsdatengesetzes. (Handlungsfeld 4).

Schließlich setzen sich die Experten auch für die Nutzung einer durchgehenden und einheitlichen Be­zugsgröße bei der Verknüpfung unterschiedlicher individueller personenbezogener Daten ein. Dies könne etwa ein DSGVO-konformer „unique identifier“ sein, der eine Interoperabilität von unterschiedli­chen personenbezogenen Datensätzen ermöglicht und ein Schlüsselelement für die Harmonisierung und das Zusammenführen von Datensätzen darstellt (Handlungsfeld 5).

hil/sb

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